Dem Mann wurde vorgeworfen, seinen eigenen Mitarbeiter verprügelt zu haben.

Leonberg - Wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung hat sich ein 53 Jahre alter Mann am Leonberger Amtsgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Geschäftsführer eines Autohaus-Verbundes im Altkreis vorgeworfen, mit einem Lederriemen an der Faust mehrfach auf einen Mitarbeiter eingeschlagen und ihn auch noch mit dem Tod bedroht zu haben. Doch jetzt sprach das Gericht den Mann von den Vorwürfen frei.

 

Entlastet wurde der Firmenchef durch seinen Aushilfsfahrer – dessen Berufung in den Zeugenstand hatte der Anwalt des 53-Jährigen beim Verhandlungsauftakt beantragt, weshalb der Prozess vertagt werden musste. „Der Zeuge bestätigte glaubhaft, dass der Angeklagte zur Tatzeit mit ihm zusammen war und sich somit nicht am Tatort aufgehalten hatte”, erklärte die Amtsrichterin Sandra De Falco ihre Entscheidung. Mangels Haupttat sprach die Richterin auch dessen mitangeklagten Auszubildenden frei, dem Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung angelastet wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Firmenchef vorgeworfen, im Juli vor einem Jahr im Keller eines seiner Autohäuser mit einem Lederriemen an der Faust mehrfach auf den Simmozheimer eingeschlagen zu haben. Dabei sollte er ihn auch mit dem Tod bedroht haben, falls dieser die Tracht Prügel öffentlich macht. Erst danach hatte der Angeklagte von seinem Opfer abgelassen. Laut Anklage hatte damals der mitangeklagte Azubi den 34-Jährigen unter einem Vorwand in das Reifenlager gelockt.

Das Opfer will in Berufung gehen

Die beiden Angeklagten hatten in der Verhandlung keine Angaben zu der Sache gemacht. Der frühere Verkäufer, der als Nebenkläger aufgetreten war, hatte behauptet, dass der Prügelattacke ein Streit um ausstehendes Gehalt vorausgegangen sei. Nachdem das Arbeitsgericht eine unrechtmäßige Kündigung seines Chefs aufgehoben hatte, forderte der Simmozheimer drei entgangene Monatsgehälter ein. Das Geld habe ihm sein Ex-Chef jedoch nicht auszahlen wollen, hatte er vor Gericht erzählt. Zugleich durfte er laut eigener Aussage auch nicht mehr als Autoverkäufer arbeiten und musste stattdessen Pakete ausfahren.

Weiterhin behauptete der 34-Jährige, dass er bei der Tracht Prügel mehrere Hämatome am Rücken und Oberschenkel davongetragen habe. Die Schläge an den Kopf habe er gerade noch abwehren können, weshalb nichts Schlimmeres passiert sei. Der Simmozheimer, der mehrere Wochen arbeitsunfähig war, sprach auch von psychischen Folgen, die ihm zu schaffen machten, wie etwa Schlafstörungen. Dann legte er ein ärztliches Gutachten mit dem Befund einer posttraumatischen Belastungsstörung vor.

Der Mann war bei seiner Aussage den Tränen nahe und bat die Richterin, im Beisein der Angeklagten seine Adresse nicht zu nennen. Folglich gab sich der Simmozheimer mit dem Urteil nicht zufrieden und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.