Die Frau hatte Whiskey mitgehen lassen und schlug dann auch noch auf den Detektiv ein.

Leonberg - Am Ende hat auch der tränenreiche Schlussappell, mit dem die Angeklagte sich wohl erhofft hatte, das Gericht doch noch milde zu stimmen, nichts gebracht. Sie muss dennoch ins Gefängnis – ein Jahr lautete das Urteil gegen die Frau, die sich am Leonberger Schöffengericht wegen räuberischen Diebstahls verantworten musste. Die Rumänin kam erst vor kurzem nach Deutschland, war aber schon mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

 

Der Leonberger Amtsrichter Armin Blattner war davon überzeugt, dass sich die Tat so abgespielt hatte, wie es in der Anklage beschrieben ist. Die Frau hatte im vergangenen März in einem Leonberger Supermarkt vier Whiskey-Flaschen mitgehen lassen. Nachdem der Ladendetektiv sie gestellt hatte, schlug sie dann auch noch auf den Mann ein, was den einfachen Diebstahl zu einem räuberischen Diebstahl machte. Die Flaschen hatte sie zunächst in eine durchsichtige Tüte gesteckt, bevor sie diese nach einer Runde im Markt in einer Stofftasche verschwinden ließ.

Eine Bewährungsstrafe kommt nicht in Betracht

Was sie aber nicht wusste: Der aufmerksame Ladendetektiv hatte alles beobachtet. Nachdem die Frau den Kassenbereich ohne zu bezahlen passiert hatte – dabei schlug im Übrigen auch die an den Flaschen angebrachte Alarmsicherung an – stellte er sie zur Rede. „Dann fing sie an, laut herumzuschreien und schlug mehrfach mit der Faust gegen meine Brust“, erzählte der 20-jährige Mann vor Gericht. Es sei ihm kaum gelungen, die Angeklagte in die Büroräume zu bringen, nachdem sich ein Pulk aus Menschen um die beiden gebildet habe. Dass sich ein Ladendieb so vehement wehrt, das kannte der junge Mann laut eigener Aussage allenfalls aus Stuttgart. Erst als die Polizei eintraf, beruhigte sich die Frau wieder.

Die Rumänin hatte in der Verhandlung abgestritten, den Mann geschlagen zu haben. Sie räumte lediglich den Diebstahl der vier Flaschen ein. Auch deshalb hielt ihr Anwalt eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr für ausreichend, allerdings zur Bewährung – zumal die Frau seit vier Monaten in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd saß. Das reichte ihm zufolge als Abschreckung aus. „Selbst die Kassiererin, die sich dazu gestellt hatte, erzählte nichts von irgendwelchen Faustschlägen“, erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Diese hatte sich laut eigener Aussage aber zwischendurch von den beiden entfernt.

Eine Bewährungsstrafe kam für den Staatsanwalt nicht mehr in Betracht. Er bestand darauf, den Strafrahmen, der eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht, voll auszuschöpfen und forderte ein Jahr und zwei Monate – vor allem, weil die 32-Jährige gleich mehrfach einschlägig vorbestraft war. Die Frau war seit nicht einmal einem Jahr in Deutschland, wurde aber schon zweimal wegen Ladendiebstählen, die sie auf ähnliche Weise begangen hatte, zu Geldstrafen verurteilt.

Richter: „Dass Sie ins Gefängnis müssen, haben Sie sich selbst zuzuschreiben“

Folglich stellte ihr der Richter auch keine günstige Sozialprognose aus. Er erkannte zwar auf einen minderschweren Fall, weil der Wert der Beute mit 80 Euro nicht gerade hoch war, genauso wie auch das Maß der ausgeübten Gewalt. Doch eine Haftstrafe war für ihn unumgänglich. „Es war keine spontane Tat, sondern von langer Hand geplant“, befand Blattner und meinte damit die mit Aluminium eingekleidete Stofftasche, in der die Frau die Flaschen deponiert hatte. „Es gibt überhaupt keinen Grund, weshalb Sie der Detektiv zu Unrecht belasten sollte“, sagte er.

Es sei natürlich verständlich, dass die 32-Jährige zurück zu ihren drei Kindern und der Familie wolle, die sich mittlerweile in Italien niedergelassen hatte. „Aber niemand hat Sie gezwungen, nach Deutschland zu kommen, um hier Diebstähle zu begehen“, monierte der Richter und ließ die Frau wissen: „Dass Sie jetzt ins Gefängnis müssen, haben Sie sich ganz alleine zuzuschreiben!“