Richterin Jasmin Steinhart ließ jedoch erkennen, dass sie diese Geschichte für abenteuerlich halte. Und dazu hatte sie auch allen Grund, der Angeklagte ist bei der Justiz kein Unbekannter. In den 80er Jahren war der Mann schon einmal wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er einige Mitglieder einer Kölner Karnevalsgesellschaft mit einem Investmentclub um einen siebenstelligen Betrag gebracht hatte.

 

Der dreiste Trick im Karnevalsmilieu fand in der gesamten deutschen Presselandschaft Beachtung. Doch just diese Tatsache machte der Angeklagte zu einem Argument für seine Gutgläubigkeit: „Wenn ich so eine Dummheit schon einmal gemacht habe, mache ich sie doch nicht noch ein zweites Mal“, betonte er. Wenn er Zweifel an der Echtheit des Schecks gehabt hätte, hätte er diesen überprüfen lassen.

Ein Polizeibeamter im Zeugenstand erklärte, er habe sich den Scheck genauer angesehen, nachdem der Rechtsanwalt Anzeige bei ihm erstattet hatte. „Ich habe mit bloßem Auge erkannt, dass da etwas nicht stimmt“, sagte der Polizist. So sei in der Fußzeile der Betrag von einer Million US-Dollar nicht wieder aufgetaucht, sondern stattdessen der Betrag 950 000 US-Dollar. Zudem habe sich bei einer Nachfrage bei der Deutschen Bank herausgestellt, dass auf dem Scheck die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds sei, der gar nicht mehr bei dem Institut tätig war.

Alle Beteiligten haben an dem Geschäft gut verdient

Sowohl der Immobilienmakler, den der Angeklagte eingeschaltet hatte, als auch der Rechtsanwalt erklärten, der 66-Jährige sei allerdings ehrlich überrascht gewesen, als sie ihn mit der Fälschung konfrontiert hätten. Letzten Endes sprach Richterin Steinhart den Angeklagten vom Vorwurf der Urkundenfälschung und des versuchten Betruges frei und entsprach damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Alle Beteiligten hätten an dem Geschäft gut verdient.

Es lässt sich nicht nachweisen, dass der Angeklagte wirklich Kenntnis von der Fälschung hatte“, führte sie aus. Schließlich hätten auch mehrere andere Beteiligte – unter anderem ein Rechtsanwalt – die Fälschung nicht erkannt. Diese sei erst bei einer internen Bankprüfung aufgefallen. „Auch wenn die Geschichte hanebüchen klingt, bleibt mir nichts anderes übrig, als sie freizusprechen“, schloss Steinhart. Und der Staatsanwalt ergänzte: „Offenbar gibt es auch unter arabischen Geschäftsleuten Betrüger.“

Der Verteidiger des Angeklagten, Anwalt aus einer renommierten Kölner Kanzlei, erklärte, man könne seinen Mandanten nicht wegen Urkundenfälschung verurteilen, da er nur der Überbringer des Schecks gewesen sei und zudem ein eigenes Interesse an der Richtigkeit des Schecks hatte, da von dem Geld auch seine Provision für den Immobiliendeal bezahlt werden sollte.

Richterin findet die Geschichte abenteuerlich

Richterin Jasmin Steinhart ließ jedoch erkennen, dass sie diese Geschichte für abenteuerlich halte. Und dazu hatte sie auch allen Grund, der Angeklagte ist bei der Justiz kein Unbekannter. In den 80er Jahren war der Mann schon einmal wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er einige Mitglieder einer Kölner Karnevalsgesellschaft mit einem Investmentclub um einen siebenstelligen Betrag gebracht hatte.

Der dreiste Trick im Karnevalsmilieu fand in der gesamten deutschen Presselandschaft Beachtung. Doch just diese Tatsache machte der Angeklagte zu einem Argument für seine Gutgläubigkeit: „Wenn ich so eine Dummheit schon einmal gemacht habe, mache ich sie doch nicht noch ein zweites Mal“, betonte er. Wenn er Zweifel an der Echtheit des Schecks gehabt hätte, hätte er diesen überprüfen lassen.

Ein Polizeibeamter im Zeugenstand erklärte, er habe sich den Scheck genauer angesehen, nachdem der Rechtsanwalt Anzeige bei ihm erstattet hatte. „Ich habe mit bloßem Auge erkannt, dass da etwas nicht stimmt“, sagte der Polizist. So sei in der Fußzeile der Betrag von einer Million US-Dollar nicht wieder aufgetaucht, sondern stattdessen der Betrag 950 000 US-Dollar. Zudem habe sich bei einer Nachfrage bei der Deutschen Bank herausgestellt, dass auf dem Scheck die Unterschrift eines Vorstandsmitglieds sei, der gar nicht mehr bei dem Institut tätig war.

Alle Beteiligten haben an dem Geschäft gut verdient

Sowohl der Immobilienmakler, den der Angeklagte eingeschaltet hatte, als auch der Rechtsanwalt erklärten, der 66-Jährige sei allerdings ehrlich überrascht gewesen, als sie ihn mit der Fälschung konfrontiert hätten. Letzten Endes sprach Richterin Steinhart den Angeklagten vom Vorwurf der Urkundenfälschung und des versuchten Betruges frei und entsprach damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Alle Beteiligten hätten an dem Geschäft gut verdient.

Es lässt sich nicht nachweisen, dass der Angeklagte wirklich Kenntnis von der Fälschung hatte“, führte sie aus. Schließlich hätten auch mehrere andere Beteiligte – unter anderem ein Rechtsanwalt – die Fälschung nicht erkannt. Diese sei erst bei einer internen Bankprüfung aufgefallen. „Auch wenn die Geschichte hanebüchen klingt, bleibt mir nichts anderes übrig, als sie freizusprechen“, schloss Steinhart. Und der Staatsanwalt ergänzte: „Offenbar gibt es auch unter arabischen Geschäftsleuten Betrüger.“