Weil ein 32-jähriger Mann noch in Ausbildung ist, muss er weniger bezahlen.

Leonberg - Was passiert, wenn das Geld nicht mal ganz zum Leben reicht, dann aber noch ein Strafbefehl bezahlt werden muss? Das Leonberger Amtsgericht hat in solch einem Fall jetzt Rücksicht genommen auf die berufliche Situation eines 32-jährigen Angeklagten, der eine Körperverletzung eingestanden hatte, sich aber nicht in der Lage sah, die Strafe auch zu bezahlen.

 

Der Mann hatte ursprünglich einen so genannten Strafbefehl vom Leonberger Amtsgericht erhalten, laut dem er eine Geldstrafe von 800 Euro bezahlen sollte, weil er einem anderen Mann im Streit im Mai dieses Jahres in Leonberg einen Faustschlag versetzt hatte. Dies räumte der Angeklagte unumwunden ein. Mit dem Einspruch gegen den Strafbefehl zielte er nur auf die Höhe der Strafe ab.

Der Angeklagte hat kaum Geld

Das Gericht war auf die Geldstrafe von 800 Euro gekommen, weil es 40 Tagessätze als angemessene Strafe für die Tat ansah und eine Tagessatzhöhe von 20 Euro festgesetzt hatte. Ausgegangen war das Gericht von einem geschätzten Monatseinkommen von 600 Euro des Angeklagten, so dass sich bei 30 Tagen pro Monat eine Tagessatzhöhe von 20 Euro errechnete.

Der 32-Jährige erklärte jedoch im Prozess, dass er lediglich 290 Euro Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalte und kein Einkommen. Stattdessen zahle er Schulgebühren von 500 Euro pro Semester, die er aus Rücklagen begleiche. Vom Bafög blieben ihm pro Monat lediglich 40 Euro netto übrig, den Rest brauche er für Essen und Wohnen. Er habe nach dem Hauptschulabschluss als Teilezurichter gearbeitet und mache seit vergangenem Jahr eine Weiterbildung zum Techniker. Er lebe bei seiner Mutter, die ihn zudem finanziell unterstütze. „Ich habe aber noch Schulden bei ihr“, meinte der Angeklagte.

„Da müssen Sie ganz schön strampeln“

Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, dass eigentlich nur Unterhalt für Ehefrau und Kinder von der Geldstrafe abgezogen werden könnten. Da dem Angeklagten jedoch bei 290 Euro monatlich weniger als zehn Euro pro Tag verblieben, wolle er ihm angesichts der Semestergebühren entgegenkommen und eine Tagessatzhöhe von sieben Euro annehmen. Bei 40 Tagessätzen reduziere sich die Geldstrafe somit auf 280 Euro.

Zu dieser Geldstrafe verurteilte ihn dann auch das Leonberger Amtsgericht. Die 40 Tagessätze seien für die Tat angemessen, betonte Amtsrichterin Jasmin Steinhart. Gegen den Angeklagten spreche auch, dass er bereits sieben Vorstrafen habe, davon drei andere wegen Körperverletzung. „Mit einem Einkommen von 290 Euro liegen Sie allerdings unter Sozialhilfeniveau, da müssen Sie ganz schön strampeln“, zeigte Amtsrichterin Steinhart Mitgefühl. Die 280 Euro könne der 32-Jährige auch in Raten abzahlen. Dieser verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil somit an.