Ein 40 Jahre alter Mann steht vor dem Landgericht Stuttgart, weil er eine Ärztin und deren Helferin in einer Praxis in Stuttgart-Möhringen angegriffen haben soll. Die Frauen erlitten bei der brutalen Attacke schwere Verletzungen. Vermutlich ist der Täter psychisch krank.

Stuttgart - Es ist der 13. Dezember 2016. In einer Arztpraxis in Möhringen bereiten sich die Allgemeinmedizinerin und ihre Helferin allmählich auf den Feierabend vor. Doch mit einem geruhsamen Ende des Arbeitstages wird es nichts werden. Der Abend wird für beide Frauen zum Albtraum, dramatisch und blutig.

 

Gegen 19.50 Uhr versucht ein merkwürdiger Mann in die Praxisräume einzudringen. Er trägt einen Motorradhelm, darunter eine Atemschutzmaske und Handschuhe. Er ist mit einem Stein, mit einer Holzlatte und mit Pfefferspray bewaffnet. Die Arzthelferin versucht, die Tür zuzudrücken und fängt sich dabei eine Portion Pfefferspray ein. Der Mann ist stärker und prügelt auf die Helferin mit dem Stein und der Latte ein. „Wuchtig und gezielt ausschließlich auf Kopf, Nacken und Rücken“, sagt Staatsanwalt Andreas Kienle. Der Mann habe dabei den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.

Blutende Opfer flüchten auf Terrasse

Der Eindringling stößt ins Sprechzimmer der Ärztin vor. Weil die Helferin ihn immer noch abhalten will, wird sie erneut geschlagen. Dann prügelt der Mann auf das Telefon ein, mit dem die Medizinerin die Polizei alarmiert. Er schlägt der Ärztin mit der Holzlatte mehrmals wuchtig auf den Kopf. Die Helferin geht wieder dazwischen. Der Mann drückt den Oberkörper der Helferin auf den Schreibtisch und schlägt ihr mit dem Holzstück auf den Kopf. Schließlich gelingt es den beiden blutenden Frauen, auf die Terrasse zu flüchten. Der Täter verschwindet. Die Polizei kann ihn jedoch nahe der Praxis dingfest machen.

Am ersten Verhandlungstag vor der Strafkammer 9a des Landgerichts wird lediglich der Antragssatz verlesen, dann ist es vorbei. Der psychiatrische Gutachter weilt noch im Urlaub, ohne ihn kann nicht ins Geschehen eingestiegen werden. Trotzdem muss die Kammer die Hauptverhandlung eröffnen. Ihr sitzt das Beschleunigungsgebot bei Strafprozessen im Nacken.

Wenn der mutmaßliche Täter für schuldfähig und gefährlich erachtet wird, setzt die Staatsanwaltschaft keine Anklage, sondern eine Antragsschrift auf, mit der sie die Einweisung des Beschuldigten in die Psychiatrie erreichen will.

Hintergründe sind noch unklar

Der 40-Jährige, der nahe Schweinfurt geboren ist und zuletzt in Stuttgart gewohnt hat, soll an Schizophrenie leiden. Ein verwirrter Patient der Ärztin, der sich rächen wollte? Offenbar nein.

Es heißt, es gehe um die Freundin des Beschuldigten. Sie soll Patientin der Ärztin gewesen sein und sich falsch behandelt gefühlt haben. Die Attacke in der Praxis hat eine lange Vorgeschichte, die erst noch zur Sprache kommen wird. Auf die Aussage der Freundin muss das Gericht wahrscheinlich verzichten. Sie soll untergetaucht sein.