Seit dem 30. Januar dieses Jahres sitzt eine mittlerweile 25-jährige ehemalige Auszubildende zur Notfallsanitäterin in Untersuchungshaft – und dort wird sie auch vorerst bleiben. Der jungen Frau wird vorgeworfen, Kollegen heimlich verschreibungspflichtige Medikamente in Getränke gemischt zu haben, was bei diesen zu teilweise erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zur akuten Lebensgefahr führte. Die Staatsanwaltschaft wertet das Vorgehen als versuchten Mord.
Im Prozess, der im August begonnen hatte, hatte die Angeklagte ein Teilgeständnis abgelegt, aber beteuert, sie habe niemandem ernstlich schaden wollen. Die Verhandlung konnte jedoch nicht wie geplant zu Ende geführt werden, weil einer der Schöffen verstarb. Deshalb beginnt am 19. Dezember alles von vorne. Als Ende ist aktuell der 20. März 2026 terminiert.
Flucht- oder Verdunkelungsgefahr liegt wohl vor
Durch die Prozessaussetzung sitzt die Angeklagte auch länger in U-Haft als normalerweise üblich. In der Regel dauert die Untersuchungshaft maximal sechs Monate, sie kann aber verlängert werden. Und zwar dann, wenn erstens ein dringender Tatverdacht vorliegt und wenn zweitens ein Haftgrund besteht. Dieser kann Flucht- oder Verdunkelungsgefahr sein.
Laut einer Sprecherin des Landgerichts Heilbronn habe bereits im Sommer dieses Jahres eine Haftprüfung stattgefunden. Dabei sei die Fortdauer der U-Haft durch das Oberlandesgericht genehmigt worden. Der erneute Prozessauftakt liege noch innerhalb der zulässigen Frist, so die Sprecherin weiter.