Ein 45 Jahre alter Mann, der den Brand im Sommer 2012 in einem Asylbewerberheim in Heumaden verursacht hat, wurde wegen fahrlässiger Brandstiftung zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er war mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen.
Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht hat einen 45 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe wird für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, weil nach Ansicht der Richter nichts dafür spricht, dass der nicht vorbestrafte Mann wieder straffällig werden könnte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Sommer 2012 den Brand in einem Asylheim an der Kirchheimer Straße in Heumaden verursacht hat. Bei dem Feuer waren – wie berichtet – neun Personen zum Teil schwer verletzt worden. Der Sachschaden belief sich auf mehr als eine Million Euro.
Mit brennender Zigarette eingeschlafen
Nach Ansicht des Gerichts spricht alles dafür, dass sich der noch schläfrige Gelegenheitsraucher morgens vor fünf Uhr im Bett eine Zigarette angezündet hat. Danach sei der Angeklagte wieder eingeschlafen, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Hahn. Unmittelbar darauf habe die Zigarette dann die Bettwäsche entzündet. Die Lebensgefährtin des Mannes habe sich zu diesem Zeitpunkt mit der damals drei Monate alten Tochter des Paares in der Küche des Asylheims aufgehalten.
Als der allein in dem brennenden Bett liegende Angeklagte aus dem Schlaf geschreckt sei, habe er bereits schwere Brandverletzungen im Nacken gehabt. Dennoch habe er die in den angrenzenden Zimmern schlafenden Bewohner und seine Lebensgefährtin alarmiert. Außerdem habe er erfolglos versucht, den Brand mit einem Feuerlöscher zu bekämpfen. Die Flammen hätten sich rasch im ersten Stock des Holzhauses ausgebreitet und auch die Zimmer im zweiten Stock erfasst. „In der Asylunterkunft haben sich dramatische Szenen abgespielt, weil der Weg nach unten ins Freie versperrt war“, so Hahn. Wegen des dichten Rauchs hätten Bewohner der oberen Räume nicht mehr über die Treppe flüchten können. „Die Menschen befanden sich in großer Gefahr“, sagte der Vorsitzende Richter. Ein Bewohner habe sich beim Sprung aus dem Fenster das Becken gebrochen. Andere seien bei dem Versuch, sich mit aneinandergeknoteten Bettlaken abzuseilen, ebenfalls abgestürzt und zum Teil erheblich verletzt worden.
Brand ist im Zimmer des Angeklagten ausgebrochen
Nach Ansicht des Gerichts ist das Feuer eindeutig im Zimmer des Angeklagten ausgebrochen. Dort habe es die weitaus stärksten Schäden gegeben. Ein Brandexperte der Polizei habe zudem einen technischen Defekt ausgeschlossen. Reste eines Radios, eines DVD-Players oder anderer elektronischer Geräte seien nicht im Schutt gefunden worden. Auch eine Brandlegung von Außen könne ausgeschlossen werden.
Die Aussage einer 35 Jahre alten Zeugin, deretwegen der Fall vom Amts- an das Landgericht abgegeben worden war, nannte der Vorsitzende Richter „wirr und skurril“. Ihre Behauptung, der Angeklagte habe zugegeben, dass er den Brand gelegt habe, sei für das Gericht nicht nachvollziehbar. Für eine fahrlässige Brandstiftung spreche auch, dass das Feuer im Zimmer des 45-Jährigen ausgebrochen und kein Brandbeschleuniger gefunden worden sei.