Der 23-Jährige ist mit mehr als einem Kilogramm Marihuana unterwegs und wird erwischt.

Leonberg - Bei einer Polizeikontrolle auf der A 8 bei Rutesheim haben die Beamten 1,2 Kilogramm Marihuana im Auto eines 23-Jährigen sichergestellt. Doch vor dem Leonberger Schöffengericht wollte der in Spanien lebende Mann nichts davon wissen und erklärte, dass ihm ein Kumpel den Stoff untergejubelt haben muss. Der Richter glaubte ihm nicht, am Ende gab es eine Haftstrafe.

 

„Man hätte durchaus mehr ermitteln können, aber letztlich würden wir dennoch bei den im Auto gefundenen Drogen landen“, sagte der Richter Armin Blattner in seiner Urteilsverkündung und verurteilte den Mann wegen unerlaubter Einfuhr von und Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten. „Auch wenn es nur Marihuana ist, liegt die Mindeststrafe bei zwei Jahren, und die ist bei dieser erheblichen Menge deutlich überschritten“, erklärte der Richter, der keine Zweifel an der Schuld des 23-Jährigen hegte.

Dieser war im vergangenen Oktober von Spanien nach Deutschland unterwegs und ging der Polizei bei einer Routinekontrolle auf der A 8 bei Rutesheim ins Netz. Bei der Durchsuchung des Autos fanden die Beamten rund 1,2 Kilogramm Marihuana. Was das Schöffengericht im Laufe der Verhandlung zu hören bekam, war streckenweise zum Kopfschütteln. Der Angeklagte hatte behauptet, dass er am Tag vor der Reise nach Deutschland das Auto einem Freund geliehen hatte, und dieser muss wohl die Drogen ohne sein Wissen im Kofferraum deponiert haben.

Stirnrunzeln bei Richter Blattner

Der Staatsanwalt polterte: „Sie wollen uns weis machen, dass ein Dealer den Stoff im Auto versteckt und sich danach nicht mehr dafür interessiert?“ Der Richter wollte wissen, wer dieser „Kumpel“ war. „Wir kannten uns flüchtig, er arbeitete als Erntehelfer und hatte keinen festen Wohnsitz in Spanien“, erzählte der Angeklagte, woraufhin der Richter mit einem Schmunzeln die rhetorische Frage in den Raum stellte: „Was der wohl geerntet hat?“ Auch die Route des Mannes sorgte für Stirnrunzeln bei den Beteiligten. „Wie kommt es, dass Sie bei Rutesheim landen, wenn Sie nach Dortmund wollten?“, fragte Armin Blattner. „Ich habe ‚Deutschland’ als Ziel ins Handy eingegeben, später hatte ich keine Verbindung, und ich verfuhr mich“, erklärte der Angeklagte.

Das ließ der Staatsanwalt nicht gelten: „Wenn man nach Dortmund will, als Ziel aber ‚Deutschland’ eingibt, dann halte ich das bei jemandem, der eine Schulbildung hat, für ziemlich unglaubwürdig!“ Und dann war noch die Sache mit der Begründung für den vermeintlichen Abstecher in den Ruhrpott. Der Sicherheitsmann hatte erklärt, dass er zwei Wochen bei seinem Kumpel bleiben wollte, um einen Deutschkurs zu besuchen – laut eigener Aussage arbeitete er auf einem Campingplatz, wo vornehmlich deutsche Touristen ihr Quartier beziehen. „Sie haben uns aber erzählt, dass Sie sich für die Polizeiakademie beworben haben – wozu dann Deutsch, wenn die Ausbildung nichts damit zu tun hat?“, monierte einer der Schöffen.

Bei der polizeilichen Kontrolle fanden die Beamten sieben Päckchen mit Marihuana im Kofferraum des Mannes. „Wir hatten uns ganz locker mit dem Angeklagten unterhalten, und als wir die Drogen entdeckten, war er sichtlich überrascht“, berichtete einer der Beamten, der bei der Routinekontrolle zugegen war. Später übernahm die Zollfahndung. Der 23-Jährige wurde dem Richter vorgeführt und kam in die Untersuchungshaft.

„Zweifel am Rechtssystem“

Der Staatsanwalt hatte mit Blick auf die Einlassung des Angeklagten vom „gelogenen Unfug“ gesprochen und eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert. Der Anwalt des 23-Jährigen sah die Sache ganz anders und plädierte auf Freispruch. „Ich kann keine Indizien finden, um an der Aussage meines Mandanten zu zweifeln“, befand der Verteidiger in seinem Schlusswort.

Dieser hatte auch die Vernehmung des in Dortmund lebenden Kumpels beantragt, um zu beweisen, dass sein Mandant ihn besuchen und einen Deutschkurs machen wollte. Weiterhin forderte er auch die Auswertung des beschlagnahmten Mobiltelefons, die zeigen sollte, dass der Mann nichts mit der Drogenszene am Hut hatte. Das Versäumnis der Behörden, das Handy nicht in Augenschein genommen zu haben, ließ ihn sogar am „Rechtssystem zweifeln“. Der Richter hatte den Beweisantrag aber abgeschmettert.