Die Staatsanwaltschaft fordert im Prozess gegen Björn Höcke am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden soll. Thüringens AfD-Chef beklagt dabei fehlende Neutralität.
In seinem letzten Wort im Prozess vor dem Landgericht Halle hat der AfD-Politiker Björn Höcke Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft gerichtet. „Mein Eindruck ist, dass sie heute die Binde der Justitia nicht auf ihren Augen hatten, Herr Staatsanwalt“, sagte Höcke am Dienstag. „Sie haben nicht nach entlastenden Momenten gesucht.“ Zudem verwies der Politiker mehrfach darauf, dass er die Meinungsfreiheit in Deutschland als eingeschränkt sieht. Der Richter ermahnte Höcke, er solle sich zur Sache äußern und keine Wahlkampfrede halten.
Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung. Höcke steht wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor Gericht.
Höcke, früherer Geschichtslehrer, hat den Vorwurf der wissentlichen Verwendung der SA-Parole während der Verhandlung stets zurückgewiesen. „Wir haben mit Diktatur nichts, aber auch gar nichts am Hut“, sagte der 52-Jährige am Dienstagnachmittag. Er sei kein Anhänger der „furchtbaren Ideologie“ und bat um Freispruch. Das Urteil wird noch für Dienstagabend erwartet.