Der wegen schwerer Zuhälterei angeklagte frühere IWF-Chef Dominque Strauss-Kahn darf in dem am Freitag endenden Strafprozess mit einem Freispruch rechnen. Seine Mitangeklagten kommen wohl nicht so leicht weg.

Stuttgart - So tief er auch gefallen ist, ein gebrochener Mann ist er nicht. Die Sicherheit, die Souveränität, die ihn auszeichneten, als er noch an der Spitze des Internationalen Währungsfonds stand und als künftiger französischer Präsident gehandelt wurde, sie sind wieder da. Dominique Strauss-Kahn hat Grund zur Genugtuung. Er hat alles richtig gemacht. Nicht in den Jahren, da er als IWF-Chef „als einer der mächtigsten Männer der Welt“ galt, wie er kürzlich sagte, da um seine Gunst wetteifernde Gefolgsleute ihm willige junge Frauen zuführten, die er „Material“ nannte oder auch „Gepäck“.

 

Aber vor dem Strafrichter in Lille, wo er und 13 Mitangeklagte sich wegen dieser Vorfälle aus den Jahren 2008 bis 2011 noch bis Freitag wegen schwerer Zuhälterei zu verantworten haben. Dort hat DSK, wie ihn seine Landsleute nennen, alles richtig gemacht. Es müsste schon mit dem Teufel zugehen, sollte das in ein paar Wochen oder Monaten folgende Urteil nicht auf Freispruch lauten.

Frauen wie Metzgerware betrachtet

In ungewöhnlicher Eintracht haben nach gut zweiwöchiger Verhandlung am Dienstag erst die Staatsanwaltschaft und am Mittwoch dann die Anwälte auf Freispruch plädiert. Selbst die als Nebenklägerinnen auftretenden früheren Prostituierten haben die Waffen gestreckt. Eine symbolische Entschädigung von einem Euro fordern Jade, Mounia und die anderen noch von dem Mann, der sie, wie es ein ehemaliges Escort-Girl formulierte, wie Metzgerware genommen hat. Was hätten sie auch sonst fordern sollen?

Um ihn nach französischem Recht als Zuhälter belangen zu können, hätte man ihm nachweisen müssen, dass er wusste, dass die ihm in Luxushotels oder auch in einer von DSK unter dem Namen eines Freundes angemieteten Pariser Wohnung als „Dessert“ offerierten Frauen Prostituierte waren. Nur dann hätte sich im Weiteren die Frage gestellt, ob der frühere IWF-Chef als Anstifter oder Mitveranstalter der freizügigen Partys die Prostitution gefördert und als Zuhälter zu bestrafen ist. Aber auch wenn die DSK von Unternehmern zugeführten, von dem Bordellbesitzer Dominique Alderweireld alias „Dodo der Salzhering“ abgestellten Callgirls ihre „feste Überzeugung“ bekundet haben, „dass Monsieur Strauss-Kahn Bescheid wusste“ – bewiesen ist es nicht.

Nicht zum Vergnügen, sondern zum Geldverdienen

Er müsse doch gemerkt haben, dass dies kein gleichberechtigtes Geben und Nehmen zwischen Mann und Frau gewesen sei, hatte Jade vor Gericht gesagt. Mounia hatte sich ähnlich geäußert. Beim von Strauss-Kahn geforderten Analverkehr habe sie Schmerzen gehabt und geweint, erzählte sie vor Gericht. Weder Jade noch Mounia haben freilich seinerzeit klargestellt, dass sie DSK nicht zum Vergnügen, sondern zum Geldverdienen gefällig waren.

Nein, er habe nicht gewusst, dass die Frauen Prostituierte gewesen seien, nein, er habe die Treffen nicht organisiert, als IWF-Chef hätte er dazu auch gar nicht die Zeit gehabt, versicherte der Angeklagte vor Gericht. Mounias Schmerzen, ihre Tränen habe er ebenfalls nicht bemerkt. „Ich mag im Vergleich zu den meisten Männern eine derbere Sexualität haben, aber ich stehe hier nun einmal nicht wegen abwegiger Sexualpraktiken vor Gericht“, stellte der 65-Jährige dann noch klar.

Am härtesten wird es den Bordellbesitzer treffen

Die Mitangeklagten, die das einseitige Vergnügen organisiert und bezahlt hatten in der Hoffnung, sich einen der mächtigsten Männer der Welt gewogen zu machen, dürften nicht so glimpflich davonkommen. Am härtesten wird es wahrscheinlich den Bordellbesitzer Dodo treffen, gegen den die Anklage ein Jahr Gefängnis ohne Bewährung beantragt hat.

Die Staatsanwälte, die DSK angesichts der dünnen Beweislage gar nicht erst vor Gericht zerren wollten und das Fähnlein der Anklage letztlich widerwillig, allein auf Weisung zweier Untersuchungsrichter hochhielten, dürfen sich im Nachhinein bestätigt sehen. Die in Lille vielfach gezogene Schlussfolgerung freilich, dass man sich und dem früheren IWF-Chef das Ganze besser erspart hätte, trifft nur bedingt zu.

Ein Prostitutionsgesetz steht an

Der weithin beachtete Prozess hat der Welt klar vor Augen geführt, dass Prostitution ein entwürdigendes, frauenverachtendes Gewerbe ist, und zwar auch dann, wenn ihm vergleichsweise gut bezahlte Escort-Girls nachgehen. Im Fall Frankreichs dürfte das Folgen haben. Ende März will sich der französische Senat nun doch noch mit dem von der Nationalversammlung längst verabschiedeten Entwurf eines Prostitutionsgesetzes befassen. Er sieht Hilfe für Prostituierte vor, aber auch Strafen für Freier, die Geldbußen bis zu 3750 Euro zu entrichten haben. Nach dem DSK-Prozess stehen die Chancen gut, dass das mit wenig Eifer vorangetriebene Vorhaben doch noch Wirklichkeit wird.