Prozess gegen Ex-Bordellchef Haftstrafe für Jürgen Rudloff – das sind die Gründe

Ein denkwürdiger Prozess ist zu Ende: der ehemalige Paradise-BetreiberJürgen Rudloff mit seinem Anwalt (links). An einem der Tage war auch der Wiederaufnahmeexperte Gerhard Strate an seiner Seite. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/dpa

Einen Deal wollte Jürgen Rudloff nicht eingehen. Jetzt hat das Landgericht Stuttgart den Ex-Rotlichtunternehmer wegen Steuerhinterziehung zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt.

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Es ist eine Entscheidung, die sogar die Forderung des Staatsanwalts übertrifft. Der hatte ein Jahr und neun Monate gefordert. Die 6. Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart verurteilte am Donnerstag den ehemaligen Betreiber des Paradise-Bordells Jürgen Rudloff wegen Steuerhinterziehung zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe kann nicht zu Bewährung ausgesetzt werden. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss Rudloff erneut in Haft. „Wir sind mit diesem Strafmaß am alleruntersten Rand dessen, was denkbar ist, geblieben“ sagte der Vorsitzende Richter Günter Necker in der gut eineinhalbstündigen Urteilsbegründung.

 

Sieben Monate Verhandlung

Das Gericht ist nach einem sich über fast sieben Monate erstreckenden Prozess und einer umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Schluss gekommen, dass Rudloff in den Jahren 2013 bis 2017 Steuern von etwas mehr als einer Million Euro hinterzogen hat. Vier der angeklagten Taten gelten als versuchte, eine als vollendete Steuerhinterziehung, was aber nichts am Gesamtbetrag ändere. Es geht um Gewinnausschüttungen, Zuflüsse aus Darlehen, angebliche Beraterhonorare, die auf die Konten des Rotlichtunternehmers geflossen sind und für die der in vielen Fällen keine schlüssige Erklärung liefern konnte und die unversteuert blieben. Rudloff sprach in diesem Zusammenhang wiederholt von einem abgekürzten Zahlungsweg, was für das Gericht keine Erklärung war.

Die Kammer habe großen Aufwand betrieben, die Struktur der verschiedenen Bordellbetriebe aufzuklären, „die ja aber vielleicht mit Absicht unübersichtlich ist“. Die Quintessenz für das Gericht lautet: Der Angeklagte habe Investorengelder für sein luxuriöses Leben verwandt. Immer wieder erwähnt Necker den aufwendigen Lebenswandel Rudloffs, der für die Kammer aus unerfindlichen Gründen noch immer in seiner für 2,4 Millionen Euro zwangsversteigerten Villa im Stuttgarter Westen wohne.

Geld auch in der Schweiz

Dass sein damaliger und inzwischen verstorbener Frankfurter Steuerberater viele Posten und Beträge nach eigenem Dünken gebucht habe, ließen die Richter und Richterinnen nicht gelten. Es sei wahrscheinlich nicht leicht gewesen, Rudloffs Buchungsanforderungen nachzukommen. Dessen auf seine Zeit in der Schweiz zielender Satz, sei die Katze aus dem Haus, tanzten die Mäuse auf dem Tisch, glaubte die Kammer nicht. Sie hält Rudloff auch in der Zeit, in der er sich nach der Großrazzia in seinen Betrieben in Frankfurt, Saarbrücken und Leinfelden-Echterdingen Ende 2014 in die Schweiz absetzte, für den, der die Fäden in seinen Betrieben in der Hand hielt.

Hauptposten bei der Strafzumessung ist der Verkauf seiner Geschäftsanteile am Frankfurter Bordell Palace. Dort war er 2002 mit Verabschiedung der liberalen Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland in sein erstes Großbordell eingestiegen. 2016 verkaufte er seine Anteile an einen seiner damaligen Darlehensgeber. Die Kammer veranschlagte dafür einen Kaufpreis von mindestens 1,8 Millionen, „wenn nicht noch mehr“. Schon einige Jahre zuvor waren die anderen 50 Prozent für einen ähnlichen Betrag verkauft worden. Rudloff war bis zum Schluss bei seiner Behauptung geblieben, es hätten lediglich 300.000 Euro den Besitzer gewechselt.

Angeklagter schlägt Verständigung aus

Necker blickte in seinem Vortrag noch einmal auf die zurückliegenden 22 Verhandlungstage zurück. Hätte der Angeklagte 618.000 Euro Steuern beglichen, so das Angebot der Kammer, hätten sowohl Staatsanwaltschaft und Gericht einer Beendigung des Verfahrens zugestimmt. „Über diese Brücke haben Sie nicht gehen wollen“, so der Richter. Nicht einmal Rudloffs Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Er hatte während der Verhandlung gesagt, sein Mandant sei lediglich in der Lage, 250.000 Euro durch ein Darlehen aufzutreiben. Steuern beglichen hat er jedoch nach Aussage der Kammer bis zum Prozessende nicht. Stattdessen tauchte an einem der Prozesstage der Hamburger Wiederaufnahmeexperte und Rechtsanwalt Gerhard Strate als weiterer Verteidiger an Rudloffs Seite auf.

Der 72-jährige Angeklagte nahm das Urteil mit versteinerter Mine entgegen. Er war bereits 2019 nach aufwendigen Ermittlungen wegen Beihilfe zu Menschenhandel und Zwangsprostitution sowie Betrug zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Die Ermittlungen zur Steuerhinterziehung bauen auf dem Wissen aus diesem Verfahren auf. In seinem Schlusswort hatte Rudloff gesagt, er wolle nicht mehr ins Gefängnis.

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