In den folgenden Jahren haben die Strafverfolger rund 2700 Verbriefungsgeschäfte (ABS-Papiere) durchleuchtet. Nur für einen Bruchteil der Geschäfte zeichnete allerdings der Vorstand verantwortlich. Schlussendlich sind 45 Investments übrig geblieben. Hier könne dem Vorstand kein pflichtwidriges Handeln nachgewiesen werden, räumte die Staatsanwaltschaft nach mehr als dreijährigen Ermittlungen im November 2012 ein. Die Anklageschrift zu den beiden relevanten Themenkomplexen umfasst dennoch 456 Seiten. Auch die Vorstände haben umfangreiche Gutachten von renommierten Beratern und Anwälten erstellen lassen. Sie hatten sich optimistisch gezeigt, dass das Gericht die Anklage gar nicht zur Verhandlung annehmen wird. Ein Trugschluss, wie sich dann Ende vergangenen Oktober gezeigt hat. Die Kammer hat die Anklage vollumfänglich zugelassen. Wegen Bilanzmanipulation können Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen verhängt werden. Ein Schaden ist der Bank freilich nicht entstanden.