Die Bankmanager sind nach § 331 des Handelsgesetzbuches angeklagt. Dort heißt es wörtlich: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrates einer Kapitalgesellschaft die Verhältnisse der Kapitalgesellschaft in der Eröffnungsbilanz, im Jahresabschluss, im Lagebericht (. . .) unrichtig wiedergibt oder verschleiert.“

 

Der Paragraf bezieht die Aufsichtsgremien explizit mit ein. Dennoch wird nicht gegen Mitglieder des damaligen Verwaltungsrates und der Trägerversammlung (den Pendants zum Aufsichtsrat) ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft bestätigte. Sie seien nicht unmittelbar mit der Erstellung des Lageberichts befasst gewesen, lautet die Begründung. Sie hätten sich theoretisch der Beihilfe zur Bilanzfälschung strafbar machen können, wenn sie während der Fertigstellung Einfluss auf den Lagebericht hätten nehmen können. Doch dazu seien die Eigentümervertreter zu weit weg gewesen von den Vorgängen.

Im Geschäftsbericht 2008 haben der Vorsitzende der Trägerversammlung, der damalige Ministerpräsident Günther Oettinger, und der frühere Verwaltungsratschef Peter Schneider die Lage der hochdefizitären Bank jedoch fast beschönigend dargestellt. Zweck der Kapitalerhöhung um fünf Milliarden Euro sei die „Erreichung und Sicherstellung einer angemessenen und im Wettbewerbsumfeld inzwischen erforderlichen Eigenkapitalausstattung“ gewesen, schreibt Oettinger. „Dem Vorstand und dem Verwaltungsrat wurde einstimmig Entlastung erteilt.“ Auch Sparkassenpräsident Schneider erklärte, der Verwaltungsrat habe keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss 2008.