Mehrere Zeugen haben Argumenten der Anklage gegen Ex-Porsche-Chef Wiedeking widersprochen. Damit bröckeln die Vorwürfe weiter.

Stuttgart - Im Strafprozess gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wegen Marktmanipulation im Übernahmepoker um Volkswagen 2008 haben mehrere Zeugen zentralen Argumenten der Anklage widersprochen. Die von den Familien Porsche und Piech kontrollierte Holding Porsche SE habe ihre Übernahmeabsicht nicht deshalb erst am 26. Oktober 2008 öffentlich gemacht, weil sie durch die Kursentwicklung der VW-Aktien vor dem Finanzkollaps gestanden hätte, sagten Zeugen am Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart.

 

Gehört wurden der frühere Porsche-Justiziar, der Ex-Chef der Maple-Bank und ein damaliger enger Mitarbeiter des mitangeklagten ehemaligen Finanzvorstandes Holger Härter. Er habe keine Hinweise darauf gehabt, dass die Optionsgeschäfte auf VW-Aktien, die die Übernahme des größten europäischen Autokonzerns durch den VW-Hauptaktionär Porsche ermöglichen sollten, aus dem Ruder liefen, erklärte der frühere Chefjurist Konrad Wartenberg am Freitag. Die Staatsanwaltschaft behauptet, die Porsche SE habe damals bis zu sechs Milliarden Euro Nachschusspflicht gegenüber der Maple-Bank wegen des Kursrückgangs der VW-Aktien aufbringen müssen.

Anleger seien hinters Licht geführt worden

Die kleine kanadische Investmentbank wickelte die milliardenschweren Kurssicherungsgeschäfte mit VW-Aktien für Porsche ab. Wiedeking und Härter hätten den längst gefallenen Beschluss der vollständigen VW-Übernahme erst wegen des drohenden Liquiditätsengpasses bekannt gegeben, argumentieren die Ankläger. Damit seien Anleger hinters Licht geführt worden.

Hedgefonds verklagten Porsche deshalb auf rund fünf Milliarden Euro Schadensersatz. Wiedeking nannte die Vorwürfe der Anklage eine absurde Verschwörungstheorie. Ex-Finanzchef Härter bestritt, dass es einen Liquiditätsengpass gegeben habe, zumal Porsche die Nachschusspflicht auch mit VW-Aktien hätte bedienen können. „Barsicherheiten waren uns lieber, aber wir hätten Aktien jederzeit akzeptiert“, bestätigte Wolfgang Schuck, der frühere Europa-Chef der kleinen kanadischen Investmentbank Maple.

Zeugen können nicht vernommen werden

Wartenberg und Härters damalige rechte Hand Christian Nicklis erklärten, die Liquiditätslage oder die ebenfalls von den Strafverfolgern vermutete drohende Kündigung der Optionsgeschäfte durch die Bank seien in den Diskussionen damals kein Thema gewesen. Die beiden früheren Porsche-Mitarbeiter bestätigten auch Wiedekings und Härters Darstellung, dass der Übernahmebeschluss erst am 26. Oktober 2008 gefallen sei. In dem seit Ende Oktober laufenden Prozess haben sich damit bisher keine schlagenden Beweise für die Theorie der Staatsanwaltschaft finden lassen. Die Ankläger stehen vor dem Problem, dass wichtige Zeugen aus dem Aufsichtsrat der Porsche SE nicht vernommen werden können. Grund sind die inzwischen eingestellten Ermittlungen gegen Firmenpatriarch Ferdinand Piech und alle anderen Aufsichtsräte wegen Beihilfe zur Marktmanipulation.

Da sich die Kontrolleure als Zeugen mit Aussagen im Wiedeking-Prozess selbst belasten könnten, haben sie ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das bei allen, nur nicht beim Aufsichtsratschef Wolfgang Porsche, der noch für den 14. Januar geladen ist. Richter Frank erklärte, er neige dazu, auch Porsche nicht zur Aussage zu zwingen. Doch lasse sich das erst entscheiden, wenn die Fragen der Ankläger an ihn bekannt seien.