Zu einem echten Horrorhaus gehören selbstverständlich auch Grabsteine. Zu echt sollten sie aber nicht sein, wie ein Fall aus Unterfranken zeigt.

Kitzingen - Da latscht man nichts ahnend durch einen Freizeitpark, freut sich auf das Horrorlazarett und die Leichenkammer des Dr. Lehmann – und auf einmal steht der verstorbene Opa vor einem. Oder zumindest sein Grabstein. So geschehen in Unterfranken, wo der Betreiber des Freizeitparks Geiselwind an diesem Freitag wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt wurde. Der hatte zu Dekorationszwecken acht Grabsteine aufgestellt, aber vergessen, die Inschriften zu entfernen. Das wäre nicht weiter wild, wenn nicht ausgerechnet die Enkelin eines Verstorbenen den Park besucht und dabei auf einem der Grabsteine den Namen ihres Opas entdeckt hätte. Damit Ihnen derartige Überraschungen erspart bleiben, wählen Sie am besten eine neutrale Grabinschrift, möglichst ohne Namen. Wie wäre es denn mit „Gestatten Sie, dass ich liegen bleibe“?