Der Groll von Bettina Wulff richtet sich gegen Google. Doch der Internetkonzern weist alle Schuld von sich. Schließlich seien es die Nutzer selbst, die den Namen zusammen mit heiklen Begriffen im Netz eingeben.

Digital Desk: Jörg Breithut (jbr)

Stuttgart - Der Groll von Bettina Wulff richtet sich gegen Google. Doch eigentlich müsste sie sich bei den Internetnutzern beschweren. Denn nach Angaben von Google tauchen Begriffe wie „Prostituierte“ und „Escort“ nur deshalb automatisch in der Suchmaske auf, weil unzählige Nutzer genau diese Begriffe zusammen mit dem Namen von Bettina Wulff eingeben. Ihr ist das egal: sie hat eine Klage gegen den Konzern eingereicht, um ihren Ruf zu retten. Die Chancen jedoch stehen schlecht für sie.

 

Der Suchmaschinenkonzern bietet die sogenannte Autovervollständigung als Hilfestellung bei der Suche an. Sobald ein Nutzer einen Begriff auf der Google-Website eingibt, wird das Wort automatisch ergänzt und einige Zusatzbegriffe werden angezeigt. In vielen Fällen eine hilfreiche Funktion. Wer etwa Namen von Lokalpolitikern wie Jens Loewe eingibt, bekommt umgehend die Begriffe „OB Wahl“ und „Stuttgart“ eingeblendet. So erfährt der Nutzer bereits vor der Suche, dass Jens Loewe für das Amt in Stuttgart kandidiert. Welche Begriffe allerdings neben dem Suchbefehl angezeigt werden, bestimmt die Masse der Nutzer. So zumindest beschreibt Google den Suchalgorithmus. Der Google-Sprecher Kay Oberbeck sagt, die Begriffe seien das „algorithmisch erzeugte Resultat mehrerer objektiver Faktoren“. Das seien keine eigenen Vorschläge, sondern „sämtliche in Autovervollständigung angezeigten Begriffe wurden zuvor von Google-Nutzern eingegeben“. Die Suchfunktion offenbart demnach, woran die Nutzer interessiert sind. Bei der Suche nach Angela Merkel ist das die Frage nach ihrem Gehalt, und wer den US-Präsidentschaftskandidaten Mitt Romney googelt, wird auf seinen populären Hund aufmerksam gemacht.

Erfolgreiche Klagen gegen Google nur im Ausland

Bei Bettina Wulff ist es die private Vergangenheit, die viele Nutzer interessiert. Sie will Google dazu zwingen, die heiklen Begriffe auszublenden. In Frankreich, Italien und Japan haben verärgerte Nutzer bereits erfolgreich gegen Google geklagt. In Deutschland aber hat Google bereits fünf vergleichbare Verfahren ausgefochten und alle für sich entschieden. So klagte eine Immobilien-Firma aus Stuttgart erfolglos gegen den Suchmaschinenriesen, weil der Begriff „Schrottimmobilien“ erschien, sobald man den Namen der Firma suchte. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied für Google, weil die Begriffe „nur Folge der erfolgreichen (rechtmäßigen) Tätigkeit” des Konzerns seien.