Der frühere Richter und ein Psychiater haben im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ausgesagt. Der Richter, der Mollath 2006 eingewiesen hat, verteidigt seine Entscheidung und will von einer Verschwörung gegen den Angeklagten nichts wissen.

Der frühere Richter und ein Psychiater haben im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ausgesagt. Der Richter, der Mollath 2006 eingewiesen hat, verteidigt seine Entscheidung und will von einer Verschwörung gegen den Angeklagten nichts wissen.

 

Regensburg  - Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath versucht das Landgericht Regensburg, die Umstände und Verzögerungen der Zwangsunterbringung des Nürnbergers zu beleuchten. Der erste Richter, der Mollath im August 2006 in die Psychiatrie eingewiesen hatten, verteidigte am Donnerstag sein damaliges Urteil. „Dem Bundesgerichtshof hat unser Urteil gereicht, dann war es wohl nicht zu beanstanden“, sagte der inzwischen pensionierte Richter des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Zuvor hatte ein Psychiater erläutert, warum er eine gerichtlich anberaumte Zwangsbegutachtung Mollaths im Juli 2004 nicht durchgeführt hatte und den Nürnberger an ein anderes Bezirkskrankenhaus verwiesen hatte.

Gustl Mollath muss sich wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung verantworten. Das Nürnberger Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass der Angeklagte seine Ehefrau misshandelt hatte, sprach ihn aber wegen Schuldunfähigkeit frei. Ein Gutachter hatte den Nürnberger damals wegen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft, deshalb wies das Gericht Mollath in die Psychiatrie ein. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil 2007 bestätigt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte später, seit 2011 sei seine Unterbringung in der Psychiatrie verfassungswidrig. Erst 2013 kam er nach sieben Jahren frei.

Richter: Kleine Fehler im Urteil übersehen

Der damalige Richter vom Landgericht Nürnberg-Fürth räumte am Donnerstag ein, beim Durchlesen des Urteils kleine Fehler übersehen zu haben. Dabei habe es sich um ein Datum gehandelt und um die Reihenfolge der geschilderten Übergriffe des Angeklagten. „Die Hauptverhandlung war aber nicht schludrig“, sagte der 71-Jährige. Es habe auch keine Verschwörung gegen Mollath gegeben. Erinnerungen an das Verfahren habe er aber nicht mehr. Er habe am Tag seiner Pensionierung alle Notizen aus den Hunderten Verfahren, die er als Richter seit 1971 geleitet hatte, vernichten lassen.

Die beisitzende Richterin hatte in ihrer Zeugenaussage in der Vorwoche erklärt, dass das damalige Urteil unter Zeitdruck verfasst wurde. Sie habe es lediglich anhand ihrer Notizen und einiger Aktenkopien diktiert, die Abschrift aber nicht mehr kontrolliert. „Ich bin dann in den Urlaub gefahren“, hatte die Richterin ausgesagt.

Ein damaliger Schöffe hatte Anfang dieser Woche von einer brisanten Aussage des damaligen Vorsitzende Richters berichtet: „Dem schaut der Wahnsinn aus den Augen“, habe der Richter 2006 in einer Verhandlungspause über Mollath gesagt. Auf Nachfrage der Verteidigung am Donnerstag, ob die Äußerung so gefallen ist, sagte der als Zeuge geladene Richter: „Das kann ich Ihnen nicht sagen.“ Er habe an die Verhandlung keine Erinnerung. Der Richter reagierte empört über die Angaben seines damaligen Schöffen. „Ich halte das für einen Verstoß gegen das Beratungsgeheimnis.“

Psychaiter hielt sich für befangen

Auch diesen Zeugen befragte Mollath selbst. „Guten Tag, Herr (...), mein Beileid zum Tod ihrer Frau“, begrüßte der Angeklagte den Richter, der ihn in die Psychiatrie geschickt hatte. Der Zeuge brauste kurz auf: „Ach, hören Sie doch auf. Der Tod meiner Ehefrau geht niemanden im Gerichtssaal etwas an. Ich brauche auch Ihr Mitleid nicht.“

Zuvor hatte am Donnerstag der erste gerichtlich beauftragte Psychiater erklärt, warum er den zur Zwangsbegutachtung eingewiesenen Angeklagten im Juli 2004 nicht begutachtet hatte. Denn ein Nachbar, damals ein Arbeitskollege von Frau Mollath, hatte ihm schon vor der Zwangseinweisung anonym den Fall sowie die Schwarzgeldvorwürfe des Mannes geschildert. Der Nachbar habe dann um eine Einschätzung zum Grad der Bedrohlichkeit gebeten. Deshalb habe er eine private Einschätzung von Mollaths Geisteszustand gegeben, sagte der Leiter der Forensik des Bezirkskrankenhauses Erlangen. Zu diesem Zeitpunkt habe er aber nicht gewusst, dass es sich um Gustl Mollath handelte.

Als er dann später Gustl Mollath untersuchen sollte, sei ihm schnell klar geworden, dass er nicht die notwendige Objektivität habe, betonte der 56-Jährige. Daher habe er einen Befangenheitsantrag gestellt und die Überstellung Mollaths an das Bezirkskrankenhaus Bayreuth vorgeschlagen.

Der Prozess wird an diesem Freitag fortgesetzt. Dann wird das rechtsmedizinische Gutachten erwartet.