Im Vergewaltigungs-Prozess gegen Karl Dall fordert der Staatsanwalt zwei Jahre Haft auf Bewährung für den deutschen Unterhaltungskünstler. Die Verteidigung fordert einen Freispruch.

Zürich - Der Verteidiger des deutschen Entertainers Karl Dall hat einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung gefordert. Es könne nach Prüfung aller Aussagen und Indizien keinen Zweifel an der Unschuld des Angeklagten geben, erklärte Dalls Rechtsanwalt am Dienstag im Bezirksgericht Zürich-Limmat. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft für den 73-jährigen Dall eine Strafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung gefordert. Nach Angaben aus Gerichtskreisen sollte das Urteil noch am Dienstagabend gesprochen werden, die Rede war von nach 19 Uhr.

 

Die Glaubwürdigkeit der Frau, die in dem Prozess auch als Privatklägerin auftritt, erscheine zwar nicht besonders groß, räumte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer ein. Zudem stehe Aussage gegen Aussage. Dies mache aber eine Vergewaltigung „nicht von Anfang an unmöglich“. Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel. Dall hat sämtliche Vorwürfe stets zurückgewiesen und auch vor dem Gericht erneut seine Unschuld beteuert. Es sei zwischen ihm und der Klägerin niemals zu sexuellen Handlungen gekommen. Die rund 30 Jahre jüngere Frau - eine Schweizer Journalistin - hatte Dall vor einem Jahr angezeigt. Demnach soll Dall sie Anfang September 2013 in seiner Suite in einem Zürcher Hotel mit Gewalt zum Sex gezwungen haben.

Der Anwalt der Frau verlangte in seinem Plädoyer auch Schadenersatz. Dall solle zur Zahlung von insgesamt 52.000 Franken (rund 43.000 Euro) verurteilt werden. Dalls Verteidigung wies auch diese Forderung als unbegründet zurück. Vielmehr stehe dem zu Unrecht angeschuldigten Komiker eine Entschädigung für seine viertägige Untersuchungshaft sowie seine Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren zu.