Das Göppinger Amtsgericht spricht den Kickbox-Weltmeister Kaplan Alkovic vom Vorwurf der Körperverletzung frei. Dabei hatte das Opfer seine Anzeige zurückgezogen.

Region: Andreas Pflüger (eas)

Göppingen - Am nächsten Freitag wird Kaplan Alkovic seinen Bruder Suvad, der den Auftritt des Rap-Stars Bushido in der Göppinger Werfthalle organisiert, wieder unterstützen. Im Februar, als an gleicher Stelle und vor vollem Haus die Sweet-and-Horny-Party über die Bühne ging, hat er das ebenfalls getan – und stand jetzt wegen eines Vorfalls, der sich just in dieser Nacht ereignet hat, als Beschuldigter vor dem Göppinger Amtsgericht.

 

Die Anklage, der sich Kaplan Alkovic gegenüber sah, bezichtigte ihn der vorsätzlichen Körperverletzung. Für einen Mann, der im Jahr 2010 in Dubai Kickbox-Weltmeister in der Vollkontaktklasse bis 65 Kilogramm geworden war, ein erheblicher Vorwurf. Je nach Schwere des Vergehens und je nach Vorstrafenregister kann es dafür bis zu fünf Jahre Haft setzen. Und was hinzukommt: für einen Mann, der eine Sicherheitsfirma betreibt, und als Veranstaltungsmacher in der Hohenstaufenstadt kein Unbekannter ist, steht im Falle einer Verurteilung die Existenz auf dem Spiel.

Vorstrafen liegen sieben Jahre zurück

Dass er in der Vergangenheit wegen einschlägiger Delikte dreimal verurteilt worden ist, räumt der 31-Jährige unumwunden ein. „Keine Frage, da hab’ ich Mist gebaut. Aber dieses Mal bin ich unschuldig“, sagt Alkovic, dessen letzte Vorstrafe mittlerweile sieben Jahre zurückliegt. Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund der Vorgeschichte und angesichts der Aktenlage dennoch genügend Gründe, ein besonderes öffentliches Interesse anzumelden. So wurde der Fall juristisch aufgerollt, obwohl das vermeintliche Opfer seine Anzeige zurückgezogen hatte.

Vier Anläufe vor dem Göppinger Amtsgericht brauchte es schließlich, bis die Richterin Friederike Späth zu der Erkenntnis gelangte, der Angeklagte sei freizusprechen. Einmal war Alkovic erkrankt und deshalb nicht erschienen, ein anderes Mal fehlten unentschuldigt mehrere Zeugen. Und dann zeigte sich am ersten richtigen Verhandlungstag, dass sich die „Tat“ wohl doch nicht so abgespielt haben konnte, wie es zunächst den Anschein gehabt hatte, weshalb zu einem neuerlichen Termin zusätzliche Zeugen geladen werden mussten.

Zähe Vernehmungen

In der Anklageschrift stand zu lesen, dass Alkovic einem 20-jährigen Schüler in besagter Februarnacht auf dem Parkplatz vor der Werfthalle eine Ohrfeige verpasst haben soll. Dem Schlag sei ein verbaler Streit vorausgegangen, weil einem 19 Jahre alten Freund des angeblich Geschlagenen der Zutritt zur Sweet-and-Horny-Party verweigert worden sei. Dieser hatte wegen eines anderen Vorfalls im Eislinger Oakclub bereits ein Hausverbot durch die Alkovic-Brüder erteilt bekommen, was vor dem Amtsgericht auch niemand in Abrede stellte. Was danach passiert sein soll, wurde dagegen sehr unterschiedlich geschildert.

In zähen Vernehmungen erklärte das mutmaßliche Opfer dann vor dem Amtsgericht, dass „wir denen schon was hinterhergebrüllt haben“, dass die Ohrfeige „eher so ein Vorbeiwischer war“ und dass diese „auch nicht richtig wehgetan hat“. Darüber hinaus gab der junge Mann zu, dass er sich per SMS bei den Alkovic-Brüdern für sein Verhalten entschuldigt habe – das tat er aber erst, nachdem ihm dies von Alkovics Rechtsanwalt Roland Bischoff vorgehalten worden war. Für einen, der geschlagen worden sein soll, ein seltsam anmutendes Verhalten. Die Frage der Richterin, ob er seine Anzeige auf Druck des Beschuldigten zurückgezogen habe, klärte sich ebenfalls: Sein Vater hatte dem 20-Jährigen geraten, diese nur aufrecht zu erhalten, „wenn er sich sicher ist, dass er eine gefangen hat“.

Der Staatsanwalt hat keine Ahnung

Keinesfalls erleichtert wurde die Aufklärung des Falles durch den Umstand, dass die Ulmer Staatsanwaltschaft die Termine im Göppinger Amtsgericht in Form von Sitzungsdiensten abwickelt. So war denn auch jedes Mal ein anderer Vertreter der Anklagebehörde in der Verhandlung zugegen. Roland Bischoff zeigte sich mit dem Urteilsspruch am Ende zufrieden. Dennoch betonte er, „dass die Vorkommnisse zeigen, wie schnell man in etwas hineingeraten kann, nur weil einem ein anderer etwas Böses will“. Den Schlag um den es gegangen sei, habe es wohl nie gegeben.