Im Prozess gegen eine 70-Jährige, die im April 2018 ihr Pflegekind in Künzelsau erwürgt haben soll, hat die Angeklagte die Verantwortung für den Tod des Siebenjährigen übernommen. Was sie dazu gebracht hat, erklärt sie bislang nicht. „Das verstärkt unseren Schmerz“, sagt der Vater des toten Buben.

Heilbronn - Roland Kleinschroth hat genug. „Ich baue der Angeklagten keine Brücke mehr“, sagt der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Heilbronner Landgericht. „Wir werden nicht mehr mit uns spielen lassen.“ Denn auch am sechsten Verhandlungstag im Verfahren wegen Totschlags gegen eine 70-Jährige, die am 27. April 2018 in ihrem Haus in Künzelsau einen siebenjährigen Jungen erwürgt haben soll, ist am Montag unklar geblieben, was die Angeklagte zu dieser Tat getrieben haben könnte.

 

Dabei hatte ihr das Gericht stundenlange, unbeaufsichtigte Gespräche mit ihrem Sohn ermöglicht, um sie zum Sprechen zu bewegen. Gegenüber dem psychologischen Gutachter hat sie sich nun geäußert. Was sie zu der Tat aber zu sagen hatte, überzeugt weder das Gericht – noch die Eltern. „Wir hatten gehofft zu erfahren, was passiert ist“, sagt der Vater des toten Jungen. Aber „diese Erklärung verstärkt unseren Schmerz“. Dieses „kalkulierte Abstreiten der Tat“ sei „kaum auszuhalten“.

Die Angeklagte blickt kaum einmal auf

Die Angeklagte, eine gepflegte ältere Dame, blickt bei den Worten nicht auf. Wie sie überhaupt kaum einmal den Kopf hebt. Sie weint, schaut auf den Tisch vor sich, ab und zu wischt sie sich über die Augen. Gerade hat der forensische Psychiater Thomas Heinrich berichtet, was ihm die Angeklagte über jenen Apriltag und die Zeit davor erzählt hat. Sie habe den Jungen regelmäßig betreut, seit er anderthalb Jahre alt gewesen sei. Anfangs habe sie bei ihm zu Hause auf das Kind aufgepasst, ab dem dritten, vierten Lebensjahr sei er auch regelmäßig bei ihr daheim gewesen. Später habe der Kleine gelegentlich auch bei ihr übernachtet – oder sie bei der Familie.

Zusammen schauten sie „Tom und Jerry“

Am 27. April habe die Mutter das Kind nachmittags vorbeigebracht. Der Junge sollte bei ihr schlafen, weil die Eltern ein Konzert besuchen wollten. Der Siebenjährige, der die Angeklagte Oma Elisabeth nannte, habe seine Hausaufgaben gemacht und gespielt, später habe er baden wollen. Sie habe Badewasser eingelassen, aber dann habe er es sich wieder anders überlegt, habe sich den Schlafanzug angezogen, und sie hätten zusammen die Zeichentrickserie „Tom und Jerry“ angeschaut. Danach sei der Junge ins Bett gegangen, sie habe ihm Geschichten erzählt, bis er schließlich eingeschlafen sei.

Auch sie habe sich hingelegt, sei aber später aufgewacht, weil der Junge „schlecht geatmet“ habe. Sie sei in Panik geraten, habe ihn geschüttelt, er habe noch schlechter geatmet. Schließlich habe sie ihn ins Badezimmer gebracht, in die noch mit Wasser gefüllte Wanne gelegt, um ihm „das Gesicht zu beträufeln“. Dabei sei er in die Wanne gerutscht. Im Bad habe der Junge nicht mehr geatmet. Aus Panik sei sie weggerannt.

Die Eltern fanden ihr totes Kind in der Wanne

Die Eltern des Jungen fanden ihr Kind am nächsten Morgen tot in der Wanne. Der Vater hob das Kind aus dem Wasser, die Mutter nahm ihren Sohn fest in die Arme. Die Angeklagte verbarg sich am Kocherufer. Am späten Abend, als sie zu ihrem Haus zurückkehrte, wurde sie in ihrer Garage auf dem Rücksitz ihres Autos festgenommen.

Sie, die sich immer mehr um andere als um sich selbst gesorgt habe, wollte das Kind reanimieren, beteuert sie. Wie der Junge gestorben ist, könne sie sich nicht erklären: „Warum sollte ich ihm etwas tun, ausgerechnet ihm?“, soll die Frau laut dem Gutachter gesagt haben. Sie habe beteuert, das Kind nur geschüttelt, nicht gewürgt zu haben. Die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf verliest noch eine Ergänzung ihrer Mandantin. Sie habe gedacht, das Kind habe sich verschluckt, panisch reagiert „und überall gedrückt“, heißt es darin.

„Die Erklärung ist Schrott“

Der Anwalt der Eltern, die als Nebenkläger auftreten, bezeichnet diese Erklärung schlicht als Schrott. Der Junge war reichlich wasserscheu, „niemals, niemals hätte er nach einem Bad verlangt“, sagt sein Vater. Der Gerichtsmediziner habe eindeutig festgestellt, dass der Siebenjährige erwürgt wurde, betont der Anwalt Jens Rabe. „Sie sind Krankenschwester. Der Unterschied zwischen reanimieren und würgen ist Ihnen vollkommen klar“, sagt Rabe.

„Bis jetzt habe ich nichts gehört, dass Sie Verantwortung übernehmen für den Tod des Kindes“, kritisiert der Richter. Stattdessen warte die Angeklagte stets mit neuen Versionen auf. Bei der Vernehmung vor der Polizei hatte die Angeklagte noch erklärt, der Junge sei auf ihrem Bett gehüpft, dabei gestürzt und mit dem Hals auf die Bettkante gefallen. So kann es aber laut Gerichtsmedizin nicht gewesen sein.

„Ich wollte das alles nicht“, sagt die Angeklagte

„Ich übernehme die Verantwortung“, sagt die 70-Jährige daraufhin leise. „Es tut mir leid. Ich wollte das alles nicht, ich habe ihn immer gut versorgt.“ Sie haucht es mehr, als dass sie es sagt. „Umso mehr fragt man nach dem Warum“, sagt der Richter Roland Kleinschroth dazu.

Der Prozess wird fortgesetzt. Am Freitag soll erneut der Sohn der Angeklagten gehört werden. Das Urteil soll am 30. Januar gesprochen werden.