Prozess gegen Ludwigsburger Im Rausch wütend zugestochen

Die Tat geschah in den frühen Morgenstunden (Symbolbild). Foto: imago images/Gottfried Czepluch

Ein vor dem Landgericht Stuttgart angeklagter Ludwigsburger muss mit einer Haftstrafe von knapp vier Jahren rechnen.

Im Prozess um versuchten Mord am neuen Partner seiner Ex-Freundin gegen einen 33-Jährigen aus Ludwigsburg haben sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung am zweiten Verhandlungstag am Landgericht Stuttgart auf einen Strafrahmen verständigt. Demnach muss der Angeklagte mit einem Strafkorridor von drei Jahren und neun Monaten bis vier Jahre und drei Monate rechnen.

 

Der 33-Jährige hatte bereits am ersten Verhandlungstag eingeräumt, mit einem Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge auf den ein Jahr jüngeren neuen Partner seiner Ex-Freundin eingestochen zu haben. Er habe diesen jedoch nicht tödlich verletzen oder gar töten wollen, sondern nur Angst bekommen, weil dieser ihm körperlich überlegen war.

Die Staatsanwaltschaft hat den Ludwigsburger wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung vor der 1. Großen Strafkammer angeklagt. Nach ihren Ermittlungen ist der 33-Jährige am frühen Morgen des 5. Mai vergangenen Jahres in stark alkoholisiertem Zustand gegen 6.30 Uhr auf den Balkon der Wohnung seiner Ex-Freundin in Ludwigsburg geklettert und hebelte die Balkontür mit einem Schraubenzieher auf. Als er im Schlafzimmer den neuen Partner der Frau neben ihr im Bett gesehen habe, soll er aus Wut und Eifersucht mit einem Messer in Richtung Hals des 32-Jährigen gestochen haben.

Zwei Zentimeter lange Stichwunde am Hals

Dieser habe den Kopf zur Seite drehen können und sich anschließend mit Händen und Füßen verteidigt, wobei er weitere Stiche an Ober- und Unterschenkel erlitten habe. Zusammen mit der aus dem Schlaf hochgeschreckten Frau sei es dem 32-Jährigen dann gelungen, den Angeklagten zu entwaffnen, ihn aus dem Schlafzimmer zu drängen und die Tür zu verschließen. Als er gehört habe, dass die Frau die Polizei anrief, sei er geflüchtet. Der 32-Jährige erlitt eine zwei Zentimeter lange Stichwunde am Hals und weitere Stichverletzungen, die aber nicht konkret lebensgefährlich waren.

Der Angeklagte stellte über seinen Verteidiger Janusch Nagel den Ablauf anders dar. Demnach habe er mit dem späteren Opfer und einem weiteren Bekannten am Vorabend der Tat erst vier Bier in einer Kneipe und später in der Wohnung des Kumpels mit diesem zusammen noch vier Flaschen Wein getrunken. Zudem habe er ein Gramm Kokain konsumiert. „Ich wusste nicht, dass er der neue Partner meiner Ex-Freundin war. Ich ging davon aus, dass wir noch in einer On-Off-Beziehung lebten“, hatte der Angeklagte erklärt.

Der 32-Jährige sei dann im Laufe des Abends mit den Worten verschwunden, er müsse zu einer Frau, die von ihrem Mann geschlagen werde. Er habe mit seiner Ex-Freundin in der Nacht noch ein paar Mal hin- und hergeschrieben und sei stutzig geworden, als sie auf einmal nicht mehr geantwortet habe. Da sei ihm der Verdacht gekommen, dass sie mit dem 32-Jährigen zusammen sein könnte.

Zur Tatzeit schwer angetrunken

Er sei dann mit der S-Bahn nach Ludwigsburg gefahren und habe mit einem Schraubenzieher aus seinem Werkzeugkasten, der immer noch auf dem Balkon ihrer Wohnung im Erdgeschoss gestanden sei, die Balkontür geöffnet, da er beide überraschen wollte. Er habe das Licht angeschaltet und sei mit Fäusten auf den anderen Mann los, der jedoch größer und kräftiger gewesen sei. Aus Angst habe er ihm mit einem Messer ins Bein gestochen. Er habe sich massiv angetrunken gefühlt, auf einer Skala von eins bis zehn etwa bei sieben bis acht. Mit der Frau sei er mehrere Jahre zusammen gewesen, auch nach der Tat habe er Kontakt mit ihr gehabt. – Der Prozess wird am 8. Mai fortgesetzt, dann soll auch das Urteil verkündet werden.

Weitere Themen