Darf als Angeklagter im Outfit mit Botschaft kommen: Michael Ballweg (mit zwei seiner vier Verteidiger). Foto: dpa/Marijan Murat (Archiv)
Am vierten Verhandlungstag herrscht großer Andrang im Sitzungssaal. Nicht alle dürfen so eintreten, wie sie sich am Morgen gekleidet haben – das hat mit den Spielregeln am Landgericht zu tun.
Eifrig werben Michael Ballweg und seine Sympathisanten im Netz dafür, den aktuell gegen ihn laufenden Prozess zu besuchen und zu begleiten. Hielt sich das Interesse an den ersten drei Tagen – abgesehen vom Auftakt – noch in einem überschaubaren Rahmen, so konnte man an Tag vier am Mittwoch fast froh sein, noch in den Saal gelassen zu werden. Es könnte daran gelegen haben, dass eine Ankündigung auf Telegram und im Netz Neugier geweckt hatte. Der Angeklagte und „Querdenken“-Initiator Ballweg sagte, sein „Team Wahrheit“ werde Beweise für seine Unschuld bringen.
Doch bevor es losgehen konnte, wurde der Eingangsbereich des Landgerichts zur Wechselzone: Einige Besucherinnen und Besucher mussten sich erst einmal umziehen, bevor sie in den Saal durften. Das hat mit den Regeln des Hauses zu tun: In der sitzungspolizeilichen Verfügung steht, dass Demos und Meinungskundgebungen nicht erlaubt sind. Als solche werden jedoch Kleidungsstücke mit Botschaften wie „Freiheit wird aus Mut gemacht“ und diverse „Querdenken“-Pullis und T-Shirts gewertet. Wer noch etwas anderes drunter trug, konnte den Pulli im Schließfach lassen und nach dem Ende des Sitzungstags wieder abholen.
Zwei Frauen wurden nach dem Ende des Verhandlungstages zur Vorsitzenden Richterin nach vorne gerufen. Sie trugen T-Shirts mit dem Freiheitsspruch, der auch das Outfit des Angeklagten Ballweg an allen Prozesstagen bislang zierte. Für den Angeklagten gilt die Regelung nicht. Die Damen wurden jedoch gebeten, etwas anderes anzuziehen, wenn sie am nächsten Verhandlungstag im Zuschauerraum sitzen wollen. Und das ist nicht der einzige Punkt, den die Richterin mit den Zuhörerinnen und Zuhörern klären wollte: Als bei der Vernehmung einer Zeugin Gelächter aufbrandete, wurde sie laut und drohte, den Saal räumen zu lassen. Es gehe schließlich für Ballweg um viel. Da habe Gelächter keinen Platz.
Der Ernst der Sache, um die es geht, sind die Vorwürfe gegen den Initiator der „Querdenken“-Bewegung. Dem 49-jährigen Unternehmer werden versuchter Betrug in mehr als 9000 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung vorgeworfen. Beim Tatvorwurf des Betrugs geht es um den Umgang mit Geldschenkungen, die er von Anhängerinnen und Anhängern bekommen hat. Der Vorwurf: Er habe einen Teil des Geldes für sich selbst und nicht für die Bewegung verwendet. Bei der Steuerhinterziehung geht es um nicht abgegebene Steuererklärungen.
Michael Ballweg will seine Unschuld beweisen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Archiv)
Und um diese ging es auch am vierten Prozesstag. Als Zeugin war eine Juristin des Stuttgarter Finanzamtes geladen, die für Steuerstraftaten zuständig ist als Abteilungsleiterin. Ballweg selbst fragte nach, ob es nicht üblich sei, bei der versäumten Abgabe einer Steuererklärung erst eine Mahnung zu schreiben und ein Zwangsgeld zu verhängen. Stattdessen sei in seinem Fall das Strafverfahren bereits sechs Tage nach Ende der Abgabefrist eingeleitet worden – während er noch in Untersuchungshaft gesessen habe. Die Juristin antwortete, es sei Kulanz, wenn man mahnen und die versäumte Abgabe mit Zwangsgeldern belegen würde. Verpflichtet sei die Finanzbehörde dazu nicht.
Das Verteidigerteam des „Querdenken“-Erfinders Ballweg sprach es nicht offen aus, doch in den Fragen der vier Anwälte schwang immer wieder mit, ob man bei dem Unternehmer besonders eifrig gewesen sei. Ein Anwalt fragte auch, ob eine Statistik über die Fälle geführt werde, die eine Abteilung bearbeite, und ob diese bei besonderen Erfolgen mehr Personal bekäme. Das verneinte die Juristin. Auf die Frage, wie ein Kollege dazu gekommen sei, es sei bekannt, dass Herr Ballweg dem Staat keine Steuern zahlen wolle, konnte sie hingegen nichts entgegnen.