Hat der „Querdenken“-Initiator mit der Protestbewegung Gewinn gemacht? Seine Anwälte legen ein Dokument vom Steuerberater vor, dass eine Antwort liefern soll.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Steuerhinterziehung und versuchte Steuerhinterziehung sind unter den Anklagepunkten gegen den 49-jährigen Unternehmer Michael Ballweg. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, keine Steuererklärungen abgegeben zu haben, beziehungsweise verspätet. Ballwegs Anwaltsteam hält nun dagegen: Am Dienstag legten sie eine Bescheinigung einer Steuerberaterin vor, auf der ausgewiesen ist, dass Ballweg in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht haben soll. Für 2020 weist das Schriftstück, von dem eine Kopie unserer Redaktion vorliegt, einen Verlust von 25 708,77 Euro aus. Im Jahr 2021 soll es ein Verlust von 54 668,68 Euro gewesen sein. Bei der Ermittlung seien alle baren und unbaren Zahlungen sowie verdeckte Gewinnausschüttungen berücksichtigt worden. Die Steuerberaterin bestätigt zudem mit Stempel und Unterschrift, mit Ballwegs Einkommenssteuererklärungen für 2020 und 2021 beauftragt gewesen zu sein.

 
Michael Ballweg spricht auf einer „Querdenken“-Demo. Foto: dpa/Christoph Schmidt (Archiv)

Ballwegs Anwaltsteam ergänzt, die zugrunde liegenden Steuererklärungen seien Anfang Oktober 2023 eingereicht und bislang nicht bearbeitet worden. Man habe deswegen nun Rechtsmittel eingelegt.

Dem Vorwurf der nicht abgegebenen Steuererklärungen halten die Verteidiger entgegen, dass Ballwegs Steuerberater ihn in der Untersuchungshaft nicht erreichen konnte. Er habe das Mandat Ende Januar 2023 niedergelegt. Ballweg hatte von Juni 2022 bis Anfang April 2023 in Untersuchungshaft gesessen.

Bei den vorgeworfenen Steuerdelikten, von denen die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage gegen Ballweg ausgeht, geht es um folgende Summen, alles im Jahr 2020: Im Fall seiner ursprünglichen Firma um vollendete Steuerhinterziehung von 78 060,84 Euro Umsatzsteuer und um versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52 750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51 685,00 Euro. Zudem habe Ballweg bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demos, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet. Bei diesem geht die Staatsanwaltschaft in der Anklage von der versuchten Hinterziehung der Beträge in Höhe von 324 307,00 Euro Einkommenssteuer und Gewerbesteuer von 63 636,00 Euro aus.

Neben den Steuerdelikten muss sich Ballweg auch wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs in mehr als 9000 Fällen verantworten. Dabei geht es um Geld, dass er von Anhängern seiner Bewegung als Schenkung erhalten haben soll. Der Vorwurf: Er soll einen Teil des Geldes nicht für „Querdenken“ eingesetzt haben.