Prozess gegen Reichsbürger Der „bilderbuchartige“ Weg zur Radikalisierung

Der Angeklagte war im Februar 2022 vor einer Polizeikontrolle geflüchtet. Foto: STZN

Wie ist ein Mann zum Reichsbürger geworden – und ist diese Ideologie der Grund, warum er im Februar einen Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle über den Haufen fuhr?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Reichsbürger wird man nicht über Nacht. Das hat eine Expertin des Landeskriminalamts am Freitag im Prozess gegen einen Mann aus der Nähe von Lörrach klargemacht. Sie beschrieb, wie sie in der Biografie und in Schriftstücken des Mannes, der sich wegen versuchten Mordes vor dem Oberlandesgericht verantworten muss, Anzeichen fand, ab wann er den Weg einschlug.

 

Der Mann soll im Februar 2022 vor einer Polizeikontrolle geflüchtet sein. Er war in der Gegend seines Heimatortes, bei Efringen-Kirchen, wegen zu schnellen Tempos aufgefallen. Als ihn ein Streifenwagen stoppen wollte, fuhr er davon. Es gelang der Polizei auf einer Landstraße, ihm den Weg abzuschneiden. Dabei soll er auf einen Beamten, der aus dem Auto ausgestiegen war, zugefahren sein. Der Vorsitzende Richter verlas am Freitag eine Notiz, wonach die Kammer zu der Erkenntnis gekommen sei, der Angeklagte habe den Beamten 2,5 Sekunden lang im Blickfeld gehabt und dennoch beschleunigt. Der Polizist, der in dem Verfahren auch schon als Zeuge aussagte, ist bis heute nicht wieder dienstfähig. Der Prozess läuft am Oberlandesgericht, weil es sich aufgrund der Reichsbürger-Ideologie des Mannes um ein Staatsschutzverfahren handelt.

Wie der 62-jährige sich entwickelte, immer weiter in die Ideologie eintauchte und zunehmend das geltende Rechte- und Wertesystem der Bundesrepublik ablehnte, beschrieb die Beamtin im Zeugenstand als „bilderbuchmäßige Radikalisierung“. Sie hat in den Unterlagen des Mannes, die bei einer Hausdurchsuchung nach der ihm vorgeworfenen Tat sichergestellt wurden, Briefe aus dem Jahr 2010 gefunden. Darin soll der Mann versucht haben, Gebührenzahlungen für das öffentlich-rechtliche Fernsehen zurückzuweisen. Von Reichsbürger-Ideologie sei damals in den Schreiben noch nichts zu erkennen gewesen. In Schriftstücken aus dem Jahr 2017 habe sie dann „erste Fragmente“ erkannt, sagte die Fachfrau. Im Juni 2018 ließ er sich einen „keltischen Druidenausweis“ ausstellen, von einer gleichnamigen Vereinigung. Dahinter steckt, dass die Reichsbürger den Personalausweis ablehnen: Sie halten die BRD nicht für einen rechtmäßigen Staat, sondern für eine Firma. Im Wort Personalausweis lesen sie den Bestandteil „Personal“ so, dass man dadurch Angestellter bei der BRD sei. Deswegen habe der Mann auch am 15. Juli 2019 seinen Ausweis abgegeben. Er habe drei Zeugen aus der Szene dabeigehabt und versucht, die Dame auf dem Rathaus dazu zu zwingen, etwas zu unterschreiben. Das habe die Frau nicht getan.

Weitergegangen sei der Prozess dann mit dem „erwirken von Erzwingungsmaßnahmen“ des Staates. „Da testet man aus: Wie weit kann ich gehen?“, fasste die Fachfrau zusammen. So sei der Mann 2020 in einen Getränkemarkt gegangen, ohne den damals aufgrund der Coronaschutzmaßnahmen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Mitarbeitenden wollten ihm daher nichts verkaufen. Es kam zur Auseinandersetzung und in der Folge zu einer Anzeige wegen räuberischen Diebstahls. Beim Kontakt mit der Polizei sei er im Jahr 2020 noch höflich gewesen. Über einen Beamten soll er gesagt haben: „Netter Kerl, aber fehlgeleitet.“ Das habe jemand im Polizeirevier gehört, als der Beamte den Raum kurz verlassen hatte. Ein Jahr später habe er in einem Brief geschrieben, auf Polizisten, die „Kombattanten“ der BRD seien, werde keinerlei Rücksicht mehr genommen. Mehr noch: Er habe nun nicht mehr nur Hinweise übernommen, wie man mit den Behörden umgehe, sondern selbst auch Anweisungen weitergegeben. So habe er in einem Schreiben dargelegt, man solle bei einer Demo warten, bis die Polizei auf den Demozug losgehe. Dann würde man nachrücken und die Beamten in den Pulk reindrücken. Dabei könne man sie auch gleich entwaffnen.

Demos, die der mutmaßliche Reichsbürger auf der Anklagebank besuchte, waren auch solche gegen die Corona-Schutzmaßnahmen. Diese lehnte der 62-jährige ab, was ihm auch den Ausschluss aus seinem Musikverein einbrachte. Es sei jedoch nicht so, dass eine automatische Korrelation zwischen Reichsbürgern und Querdenkertum bestehe, stellte die Zeugin klar. Der Angeklagte habe die Querdenker verächtlich als „nur eine weitere Partei“ im System der BRD bezeichnet.

Im Herbst vor dem Unfall habe er sich auch bewaffnet: Er habe sich eine Armbrust mit Pfeilen besorgt. Auch sonst habe er typische Gegenstände erworben, wie etwa Nachtsichtgerät und Überlebens-Ausrüstung. Das sei deswegen typisch, weil die Reichsbürger auf einen Zusammenbruch und damit ein Ende des Systems setzen, das sie ablehnen. „Hängt die Obersten“ habe auf einem Flugblatt gestanden, dass der Mann im Auto hatte, als er nach der Tat im Februar gestellt wurde.

Mit dem Gedankengut einher geht auch eine Theorie, die für die Beurteilung der Tat wichtig werden könnte: Die Reichsbürger nehmen für sich ein Notwehrrecht in Anspruch, da die Gesetze der BRD ihrer Meinung nach nicht gelten. Man dürfe sich bei Gefahr für Leib und Leben verteidigen. Noch im Krankenhaus – der 62-Jährige war bei der Festnahme verletzt worden – soll der Mann getönt haben, für die Verkehrskontrolle habe es keine Rechtsgrundlage gegeben und auch die Straßenverkehrsordnung und damit das Tempolimit würden nicht gelten.

Der Prozess wird am Montag, 16. Januar, fortgesetzt. Am 27. Januar sollen voraussichtlich die Plädoyers gehalten werden. Mit einem Urteil wird Anfang Februar gerechnet.

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