Vier S21-Gegner wollen wegen ihrer Protestaktion im Stuttgarter Rathaus vor zwei Jahren keine Geldstrafen zahlen. Im Berufungsprozess fordern sie einen Freispruch.

Stuttgart - Vier Gegner des Bahnprojekts S 21 wehren sich dagegen, dass sie für eine Protestaktion im Rathaus in der Landeshauptstadt vor zwei Jahren Geldstrafen bezahlen sollen. Die drei Männer und die Frau waren im Januar 2014 in erster Instanz am Amtsgericht wegen Hausfriedensbruchs zu jeweils 15 Tagessätzen zu je 30 Euro, also 450 Euro verurteilt worden. Nun gehen die Aktivisten in zweiter Instanz in Berufung.

 

Zu Beginn des Prozesses am Landgericht am Donnerstag forderten die vier Angeklagten, dass sie von diesem Vorwurf frei gesprochen werden sollen. Sie berufen sich bei der Aktion im Rathaus auf das Versammlungsrecht. Denn als Teilnehmer einer Veranstaltung im Rathaus hätten sie nach dem Ende dieses Treffens eine neue, öffentliche Versammlung gebildet. Und diese hätte vor möglichen polizeilichen Maßnahmen erst aufgelöst werden müssen, argumentieren die Verteidiger.

Plötzlich besetzten Aktivisten einen Saal im Rathaus

„Wie geht es weiter?“, hatte am 10. November 2012 der Name der Veranstaltung der Anstifter, des Parkschützerrats und der Gemeinderatsgruppierung SÖS im Rathaus gelautet. Fast 500 Besucher wurden gezählt. Als die Veranstaltung am späten Nachmittag zu Ende ging, spaltete sich eine Gruppe von fast 20 Teilnehmern ab und besetzte den Saal. Die Leute, die ein Bürgerparlament forderten, versuchten mit der Aktion offenbar, medienwirksam auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen.

Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne) eilte daraufhin ins Rathaus und versuchte mit Hermann Karpf, dem persönlichen Mitarbeiter des Ordnungsbürgermeisters Martin Schairer, die Aktivisten zum Gehen zu Bewegen – vergebens. Nach acht Stunden räumte die Polizei den Saal. Die Stadt zeigte die S-21-Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs an.

Für den Prozess am Landgericht sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird am 12. Dezember erwartet.