Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Haftstrafe - die Verteidigung plädiert auf nicht einmal die Hälfte. Einem wegen schweren Kindesmissbrauchs angeklagter Schwimmlehrer droht auch die Sicherungsverwahrung. Am Ende steht eine knappe Entschuldigung.

Baden-Baden - Im Prozess um einen Schwimmlehrer, der sich während seiner Schwimmkurse an 37 Mädchen vergangen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Außerdem beantragte sie am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden die Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger des 34 Jahre alten Deutschen plädierte auf sechs Jahre Gefängnis für seinen Mandanten. Das Urteil sollte am Nachmittag gegen 16.00 Uhr gesprochen werden.

 

Der Angeklagte entschuldigte sich zum Schluss der Verhandlung mit dürren Worten: „Ich bereue zutiefst die Taten, die ich begangen habe“, sagte er. An seinen Fehlern wolle er arbeiten. Die beiden Nebenkläger-Anwältinnen, die für Opfer und deren Eltern sprachen, hatten sich zuvor den Forderungen der Anklagevertretung angeschlossen (Az.: 3 KLs 203 Js 12275/17).

eine Opfer waren zwischen vier und zwölf Jahre alt

Der Mann habe nicht einmal ein Mindestmaß an Einsicht und Reue gezeigt, sagte Staatsanwältin Stephanie Bauer. Er habe im Gegenteil immer nur zuzugeben, was nicht mehr zu leugnen gewesen sei. Einen Großteil der Taten hatte er eingeräumt. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten im Verlauf des Verfahrens pädophile Neigungen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt.

Der 34-Jährige ist in fast 200 Fällen des teils schweren sexuellen Missbrauchs sowie des sexuellen Missbrauchs angeklagt. Außerdem soll er die Taten gefilmt und die Kinder auch bedroht und verletzt haben. Die schweren Übergriffe geschahen während von ihm geleiteter Schwimmkurse entweder im Schwimmbecken oder auch in Umkleidekabinen. Die Aufnahmen, die der Mann von einer Vielzahl seiner schweren Übergriffe mit einer Unterwasserkamera gemacht hatte, dienten während des Prozesses zusätzlich als Beweise.

Die Taten soll er zwischen Oktober 2015 und September 2017 begangen haben, unter anderem im Kreis Rastatt, Ortenaukreis, Kreis Calw sowie Lörrach und Baden-Baden. Seine Opfer waren zwischen vier und zwölf Jahre alt.