Ein Demonstrant soll einen Polizisten bei einer Stuttgart 21-Demonstration verletzt haben. Eine vom Amtsgericht zurückgewiesene Klage dieses Polizeibeamten auf Schmerzensgeld beschäftigt nun das Landgericht.

Stuttgart - Ein Polizeibeamter klagt auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro, weil er bei einer Stuttgart-21-Demonstration verletzt worden war. Am Abend des 20. Juni 2011 war er im Einsatz, als Gegner des Milliardenprojekts im Anschluss an eine Kundgebung den Baustellenzaun des Grundwassermanagements umrissen und auf das Gelände strömten. Der Polizist erlitt ein Knalltrauma, als in seiner Nähe ein selbst gebastelter Böller gezündet wurde. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht seine Klage abgewiesen.

 

Beschuldigt wird ein Rentner aus dem Sommerrain. Er wurde von der Polizei als möglicher Urheber ermittelt, weil auf einem Video von dem Geschehen zu sehen sei, wie er sich kurz vor der Explosion gebückt hatte. Dass er auf dem Gelände war, bestreitet der Mann nicht. Den Böller habe er aber nicht gezündet. „Ich habe meiner Lebtag noch nichts mit Sprengstoff zu tun gehabt“, beteuerte er.

Das Landgericht wird das Verfahren auf Fehler untersuchen und am 17. April eine Entscheidung verkünden.