Reportage: Frank Buchmeier (buc)

Die Aktion endet am frühen Morgen ohne großes Spektakel. Irgendwann ziehen ihr Bereitschaftspolizisten die Plastikplane weg, 30 Minuten später wird das Fahrradschloss mit einem hydraulischen Bolzenschneider durchtrennt. Die Kosten für den Einsatz – der Staat berechnet 40 Euro pro angefangener Beamtenstunde – bezahlt Nina Picasso klaglos. Sie sieht, wie die Bäume fallen. Ein paar Wochen später flattert ihr eine Anzeige ins Haus: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

 

Der Fall landet vor dem Amtsgericht. Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, Chefermittler der politischen Abteilung der Strafverfolgungsbehörde, übernimmt höchstpersönlich die Anklage. Die Richterin folgt seinen Argumenten: Nina Picasso wird zu 30 Tagessätzen à 40 Euro verklagt. Nach gängiger Rechtsprechung hätte sie für diesen Straftarif wahlweise einem Bierzeltbesucher auf die Nase hauen oder einen Nachbarn mehrfach als „blödes Schwein“ beschimpfen können.

Die Stuttgart-21-Gegnerin Nina Picasso hat niemanden geschlagen und niemanden beleidigt, sie hat sich lediglich an eine Erle gekettet. Niedere Beweggründe kann man ihr nicht attestieren, höchstens eine übersteigerte Empathie. „Es tut mir weh, dass Siebenschläfer und Fledermäuse, die sich in die Schlossgartenbäume zum Überwintern zurückgezogen hatten, bei lebendigem Leib geschreddert wurden“, sagt sie. „Ich wollte bis zum Schluss die Tiere und die Bäume begleiten.“ Das schulde sie ihrem Gewissen.

Eine Vergangenheit als Einzelkämpferin

Nina Picasso ist ledig und kinderlos. „Wenn ich Familie hätte, würde ich selbstverständlich vorsichtiger agieren“, sagt sie. Beispielsweise könnte sie als Mutter nicht frühmorgens eine Baustellenzufahrt blockieren und dafür ein Nettomonatsgehalt Strafe plus das Anwaltshonorar bezahlen: „Ich protestiere auf diese Weise, weil es meine Lebenssituation erlaubt.“

Längst gehört Nina Picasso zum harten Kern des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21. Sie will „die Zerstörung von Unwiederbringlichem verhindern“. Zu diesem Zweck schreibt sie an Politiker jeglicher Couleur, prangert auf selbst gestalteten Plakaten die Verschwendung, die Lügen und die Arroganz der Mächtigen an, nimmt an Mahnwachen teil und besucht jede Montagsdemonstration, obwohl sie sich in Menschenmassen eigentlich unwohl fühlt. Sie ist opferbereit.

Am 15. Februar 2012 kettet sich Nina Picasso mit einer Freundin im Mittleren Schlossgarten an einen Baum. Es ist ein symbolischer Akt, die beiden Frauen wissen, dass sie die angekündigten Fällungen nicht verhindern können, aber sie wollen zumindest ein Zeichen setzen. Für die Aktion hat sich Nina Picasso Urlaub genommen. Es ist ein kalter Tag, vier Stunden sitzt sie auf einer Wurzel im Regen. Trinken ist tabu, denn sonst müsste sie womöglich pinkeln. Ein Fernsehreporter fragt sie irgendwas, sie antwortet wie in Trance.

Der Chefermittler übernimmt die Anklage

Die Aktion endet am frühen Morgen ohne großes Spektakel. Irgendwann ziehen ihr Bereitschaftspolizisten die Plastikplane weg, 30 Minuten später wird das Fahrradschloss mit einem hydraulischen Bolzenschneider durchtrennt. Die Kosten für den Einsatz – der Staat berechnet 40 Euro pro angefangener Beamtenstunde – bezahlt Nina Picasso klaglos. Sie sieht, wie die Bäume fallen. Ein paar Wochen später flattert ihr eine Anzeige ins Haus: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Der Fall landet vor dem Amtsgericht. Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, Chefermittler der politischen Abteilung der Strafverfolgungsbehörde, übernimmt höchstpersönlich die Anklage. Die Richterin folgt seinen Argumenten: Nina Picasso wird zu 30 Tagessätzen à 40 Euro verklagt. Nach gängiger Rechtsprechung hätte sie für diesen Straftarif wahlweise einem Bierzeltbesucher auf die Nase hauen oder einen Nachbarn mehrfach als „blödes Schwein“ beschimpfen können.

Die Stuttgart-21-Gegnerin Nina Picasso hat niemanden geschlagen und niemanden beleidigt, sie hat sich lediglich an eine Erle gekettet. Niedere Beweggründe kann man ihr nicht attestieren, höchstens eine übersteigerte Empathie. „Es tut mir weh, dass Siebenschläfer und Fledermäuse, die sich in die Schlossgartenbäume zum Überwintern zurückgezogen hatten, bei lebendigem Leib geschreddert wurden“, sagt sie. „Ich wollte bis zum Schluss die Tiere und die Bäume begleiten.“ Das schulde sie ihrem Gewissen.

Eine Vergangenheit als Einzelkämpferin

Nina Picasso ist ledig und kinderlos. „Wenn ich Familie hätte, würde ich selbstverständlich vorsichtiger agieren“, sagt sie. Beispielsweise könnte sie als Mutter nicht frühmorgens eine Baustellenzufahrt blockieren und dafür ein Nettomonatsgehalt Strafe plus das Anwaltshonorar bezahlen: „Ich protestiere auf diese Weise, weil es meine Lebenssituation erlaubt.“

Es gibt in der riesigen Gemeinde der Stuttgart-21-Verachter sicherlich einige, die nur sich selbst verpflichtet sind. Doch nur sehr wenige sind so unbeugsam wie Nina Picasso. Warum macht sie weiter, obwohl der Kampf sie bereits einen hohen vierstelligen Betrag und viele durchgrübelte Nächte gekostet hat?

Eine mögliche Erklärung steckt in ihrer Biografie. Die gebürtige Düsseldorferin – der klangvolle Familienname Picasso stammt von ihrem peruanischen Großvater – verliert früh ihre Eltern. Mit zwölf kommt sie als Waise zu ihrer Tante nach Heilbronn, das Verhältnis zu der Ersatzerziehungsberechtigten bleibt distanziert, die Heranwachsende ist auf sich alleine gestellt. Nina Picasso beißt sich durch, lernt technische Zeichnerin und zieht nach Esslingen. Hat sie diese Einzelkämpferinnenvergangenheit geprägt? „Vielleicht bin ich konsequenter und mutiger als andere“, sagt sie.

Ist Anketten ein Gewaltakt?

Mittwoch, 9 Uhr: Nina Picasso steht wieder vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Die Beschuldigte hat sich am 13. Januar 2012 aus Protest gegen den Abriss des Südflügels an einem Fenstergitter des Hauptbahnhofs festgekettet. Fünf Stunden lang stand Nina Picasso in der Eiseskälte auf ein paar Quadratzentimetern, mit dem Fahrradbügelschloss um den Hals, einer Friedensfahne im Rücken und Fernsehkameras vor der Nase.

Ist dieses Verhalten strafbar? Nicht grundsätzlich. Laut Bundesverfassungsgericht muss stets zwischen dem hohen Gut der Versammlungsfreiheit und der Verletzung der Rechte Dritter abgewogen werden. Dabei müsse insbesondere die gesellschaftliche Bedeutung des Konflikts berücksichtigt werden, der zu der Protestaktion führte. Darüber hinaus sollen die Strafrichter bewerten, ob die eingesetzten Mittel im Verhältnis zum Ziel als „verwerflich“ anzusehen sind. Im konkreten Fall stellen sich folglich zwei Fragen: Ist die Auseinandersetzung über das Milliardenprojekt Stuttgart 21 sozial relevant? Ist es angemessen, sich an ein Fenstergitter eines denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes zu ketten, das fallen soll?

Die Angeklagte meint ja, sie wehre sich als Bürgerin friedlich gegen ein Bauvorhaben, „das Mensch und Natur schadet“. Die Staatsanwältin meint nein, Anketten gehe über den passiven Widerstand hinaus, sei Gewalt.

Die Beamten sind auf der Seite der Angeklagten

Kurioserweise ergreifen ausgerechnet die als Zeugen geladenen Bereitschaftspolizisten Partei für die Beschuldigte. Der eine berichtet, dass sich Nina Picasso „ruhig und kooperativ verhalten hat“. Der andere sagt: „Für mich ist es verständlich, dass jemand seine Meinung so zum Ausdruck bringt, dafür sind Demonstrationen ja da. Frau Picasso war friedlich.“ Ein Video wird gezeigt. Man sieht, wie der eine Beamte Nina Picasso eine feuerfeste Decke über den Kopf stülpt, um sie vor dem Funkenflug zu schützen. Der andere durchtrennt das Fahrradschloss mit einem Winkelschleifer. Die Aktion dauert eine halbe Minute.

Nina Picasso erzählt, dass die Beamten freundlich waren und sich bemühten, sie nicht zu verletzen. Nach der Feststellung der Personalien wurde sie mit einem Polizeibus zum Cannstatter Wasen gebracht, wo Container-Zellen aufgestellt waren. Sie musste sich entkleiden, nicht einmal die Unterwäsche durfte sie anbehalten. Die Prozedur empfand sie als „vollkommen überzogen und demütigend“, doch sie beschwerte sich nicht. Nachdem klar war, dass sie keine Waffen am Körper versteckte, kam sie in Gewahrsam. Schließlich verlas ein Kripomann den gegen sie erhobenen Vorwurf. Nina Picasso verweigerte die Aussage.

Drei Stunden dauert die Verhandlung. Dann schlägt die Richterin, der die zeit- und personalintensive Anhörung sichtlich unangenehm ist, eine Einstellung des Verfahrens vor. Doch die Staatsanwältin besteht auf einer offiziellen Strafe. Am Ende ist alles wie gehabt: Nina Picasso wird zu 15 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt, trägt die Kosten des Verfahrens, und ihr altgedienter Rechtsanwalt ist außer sich. Nirgendwo in der Republik würden Menschen, die sich aus Protest anketten, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt, schimpft Jürgen Hemeyer, „nur hier in Stuttgart, das ist ein Skandal“.

Zur Wutbürgerin fehlt ihr das Talent

Hemeyers These, dass die hiesige Justiz mit Kanonen auf Spatzen schießt, findet mittlerweile bundesweit Anerkennung. So diagnostizierte „Der Spiegel“ kürzlich: „In den Verfahren um den Stuttgart-21-Protest zeigen sich auffallend viele Merkwürdigkeiten. Es scheint, als arbeite sich der Staat an Bürgern ab, die sich in den Weg stellen, als handelten die Staatsdiener aus Wut auf die Wutbürger.“

Man kann Nina Picasso vorwerfen, dass sie in ihren Gedanken und ihren Gefühlen gefangen ist. Vielleicht blendet sie aus, dass es zu ihrer Sichtweise eine Gegenperspektive gibt. Aber ist sie deswegen eine Kriminelle? Nina Picasso ist Steuerzahlerin und Bahnkundin. Folglich ist sie von Stuttgart 21 direkt betroffen, aus dieser simplen Tatsache speist sich ihr Protest. Zur Revoluzzerin taugt sie gewiss nicht, es geht ihr nicht um die Veränderung der gesamten Gesellschaft. Selbst zur Wutbürgerin fehlt ihr das Temperament, denn sie verabscheut jegliche Aggression.

Wenn bei Stuttgart 21 immer alles mit rechten Dingen zugegangen wäre, wenn die Bahn seriös geplant und wahrhaftig informiert hätte, wäre Nina Picasso niemals auf die Straße gegangen, sie hätte keine Baustellenzufahrt blockiert, sich an keinen Baum und keinen Bahnhofsflügel gekettet. „Ich demonstriere gegen einen Konzern, der meines Erachtens unrechtmäßig handelt, der Kosten vertuscht und der Natur- und Sachgüter zerstört, obwohl nicht klar ist, ob Stuttgart 21 überhaupt realisiert werden kann“, sagt sie. Nina Picasso wird gegen die Ankett-Urteile Berufung einlegen.