Prozess gegen zwei Drogendealer Beschwerde über schlechtes Gras ruft Polizei auf den Plan

Für zwei Brüder aus Sindelfingen gab es vor Gericht Freiheitsstrafen. Foto: imago/Hübner

Zwei Brüder aus Sindelfingen sind vor dem Böblinger Amtsgericht angeklagt: Sie sollen über das erlaubte Maß hinaus Drogen besessen haben und den Stoff verkauft haben.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Zwei Brüder aus Sindelfingen, einer arbeitslos, einer Staplerfahrer, beide leben noch bei den Eltern. Beide vorbestraft und beide angeklagt vor dem Böblinger Amtsgericht wegen Drogenhandels und wegen des Besitzes von Marihuana und Kokain.

 

Aufgeflogen waren sie, nachdem ein anonymer Brief bei der Drogenfahndung eingegangen war. Darin war gestanden, die Brüder würden Marihuana von schlechter Qualität verkaufen. Darauf hin trat die Drogenfahndung in Tätigkeit. Und es ging ihr natürlich nicht um die Qualität, sondern um die Legalität verkauften Stoffes.

Nicht mit der Hausdurchsuchung einverstanden

Die Ermittler dokumentierten, wie einer der Brüder einer jungen Frau eine Portion Marihuana verkaufte, die Portion wurde später in ihrem Auto sicher gestellt. Sofort beantragten die Ermittler eine Hausdurchsuchung. Im September griff ein Trupp von Polizisten zu. Zwei Beamte kümmerten sich um den Vater und einen der beiden Brüder, am die mit der Hausdurchsuchung nicht einverstanden waren. Die anderen nahmen sich die Wohnung vor.

Dort wurden knapp 200 Gramm Marihuana gefunden, sowie Verpackungsmaterial, eine Feinwaage und belastende Handyvideos sicher gestellt. Einmal sieht man einen Mann eine Linie Kokain schnupfen, einmal sieht man ihn mit Bargeld, einmal mit einer Tüte voller Kokain, einmal mit mehreren Batzen Rauschgift in der Hand. Die beiden Brüder jedoch bestritten, mit Rauschgift gehandelt zu haben.

Man wollte nur einen Gefallen tun

Sie hätten das Marihuana nur zum eigenen Konsum gelagert und es auch nur deswegen in Alufolie verpackt, nicht etwa um es zu verkaufen, sondern um sich gewissermaßen Tagesrationen abzupacken. Das weiße Pulver im Video sei einfach Mehl gewesen, nichts anderes. Und der Verkauf an die Frau? Das sei eine alte Bekannte gewesen, sagte einer der Brüder, man habe ihr einen Gefallen tun wollen. Ihr sei das Rauschgift ausgegangen und man habe halt ausgeholfen. Das sei nur einmal geschehen und nichts anderes als ein Freundschaftsdienst gewesen.

Die Staatsanwältin glaubt nicht an die Geschichte

Die Staatsanwältin nahm ihnen diese Geschichte nicht ab. Zumal bekannt wurde, dass den Brüdern noch eine weitere Anklage aus dem Jahr 2024 bevorstand, wo es wohl ebenfalls um Drogen ging. Die Staatsanwältin sah es als bewiesen an, dass die beiden ihr Gehalt, beziehungsweise ihr Bürgergeld, mit Drogenverkauf aufbessern wollten. Sie forderte für den älteren Bruder ein Jahr und zwei Monate Freiheitsstrafe und für den jüngeren Bruder zehn Monate Freiheitsstrafe.

Die Verteidiger klammerten das Thema Strafmaß aus und verwiesen auf die geringe Menge von Rauschgift, die noch übrig bliebe, wenn man die inzwischen erlaubte Menge abziehe. Der Verkauf an die Frau könnte doch wirklich eine einmalige Sache gewesen sein, zumal man sich nach dem Deal noch eine Weile freundschaftlich unterhalten habe.

Der Richter setzte das Strafmaß auf sechs Monate für den älteren und auf fünf Monate für den jüngeren Bruder fest. Er bestellte Bewährungshelfer und ordnete auch an, der Ältere müsse mindestens acht Bewerbungen nachweisen. Hätte er eine Arbeitsstelle, dann würde das schlussendlich weitere Straftaten verhindern.

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