Sie sollen in zwei Fällen zugeschlagen, wüste Beleidigungen ausgestoßen und einen jungen Mann unberechtigterweise eingesperrt haben: Wegen dieser Vorwürfe stehen am Mittwoch ein Polizist und eine Polizistin vor dem Amtsgericht Stuttgart.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Sie sollen in zwei Fällen zugeschlagen, wüste Beleidigungen ausgestoßen und einen Mann unberechtigterweise eingesperrt haben. Wegen dieser Vorwürfe stehen am Mittwoch ein Polizist und eine Polizistin vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Im Falle eines Schuldspruchs können sie ihre Jobs und ihren Beamtenstatus verlieren.

 

Tadelloses Verhalten, auch in Stresssituationen: das ist der Anspruch, den die Gesellschaft an Polizisten hat. Zwei Beamte, die bis Januar in der Stuttgarter Innenstadt beim ersten Revier Dienst taten, sollen dem nicht gerecht geworden sein. Seit dem 22. Januar, als die Anklage gegen sie erhoben wurde, sind sie vom Dienst suspendiert.

Schläge gegen den Kopf und in die Nieren

Zu den Zwischenfällen soll es im vergangenen Sommer gekommen sein. Im ersten Fall erwischte das Duo als Streife an der Friedrichstraße einen Mann, der versucht haben soll, über einen Bauzaun zu klettern. Er sei von einem Wachmann festgehalten worden. Obwohl der Tatverdächtige sich ruhig verhalten habe, soll ihm der Polizist „aus dem vollen Lauf mit der Faust gegen die Nase“ geschlagen haben, heißt es in der Anklage. Als der Mann zu Boden gegangen war, soll der Beamte dessen Kopf zwischen seine Knie genommen haben, die Kollegin soll sich auf den Oberschenkel gesetzt haben, beide sollen dann weiter auf ihn eingeschlagen haben. Schläge auf den Hinterkopf und Fausthiebe in die Nieren listet die Anklage auf. Der Mann erlitt eine Nasenbeinfraktur und Schädelprellungen. Als er im Streifenwagen auf dem Weg zum Revier, das damals noch an der Hauptstätter Straße lag, um einen Arzt gebeten habe, hieß es vom Polizisten: „Blute mir nicht die Karre voll“. Im Revier angekommen sei der Mann, den beide mit einer Reihe von Beleidigungen beschimpft haben sollen, eingesperrt worden. Die Beamten hätten dann noch eine Anzeige gefertigt, in der die beiden unwahren Vorwürfe der Körperverletzung und des Widerstands gegen Polizeibeamte standen.

Ohne Grund festgehalten: Vorwurf der Freiheitsberaubung

Im zweiten Fall soll es einen Jugendlichen getroffen haben, der vergangenen Sommer gegen Mitternacht in der Königstraße mit Freunden unterwegs war und einen Karton vor sich her kickte. Die Streife sei ihm Polizeiauto neben ihm her gefahren und sagte, er solle den Karton entsorgen. Das habe er getan. Als er danach fragte, ob es sein müsse, dass der Wagen weiter neben ihm her fahre, soll er in den Streifenwagen gezerrt, mit Handschließen gefesselt und im Revier in eine Arrestzelle gesteckt worden sein. Freiheitsberaubung wirft die Anklage den Beamten deswegen vor, da es keinen Rechtsgrund gegeben habe, den Mann einzusperren. Der Beamte soll allein in einem weiteren Fall bei einer Festnahme brutal und beleidigend vorgegangen sein.