Falscher Google-Algorithmus Wirt vom Tegernsee gewinnt gegen Google

Ein Wirt vom Tegernsee legt sich mit Google an. Das Unternehmen gibt kurz vor Prozessbeginn klein bei. Daran haben mutmaßlich auch Stuttgarter Verbraucherschützer ihren Anteil.
Stuttgart - Auf der einen Seite ist dies ist die Geschichte von einem David, der überraschend den Kampf gegen Goliath gewonnen hat. Peter Hubert heißt der David, der am Tegernsee eine gar nicht so kleine Gaststätte betreibt, die mehr als 1000 Gäste zur gleichen Zeit beherbergen kann. Verglichen mit dem Goliath Google ist das gleichwohl eine bescheidene Hütte. Das Restaurant sei voll, man müsse warten, verkündete Googles Algorithmus immer wieder, was der Wirt nicht bestätigen wollte. Er zog vor Gericht. Das hätte am Mittwoch Recht sprechen können, wenn nicht in letzter Minute der Goliath etwas Ungewöhnliches getan hätte. Er gab dem Wirt recht. Das bedeutet: kein Streitpunkt mehr, kein Prozess. Ein Sieg des Wirts – aber es gibt ja noch die andere Seite der Geschichte.
Google will die Papiere in Amerika
Bis Mittwoch war es nämlich gar nicht sicher, ob Google überhaupt zum Prozess kommen würde. Der Internetgigant hatte sich auf den Standpunkt gestellt, die Klage sei ihm gar nicht wirksam zugegangen, man hätte sie in die USA schicken müssen, ins Mutterhaus. Das allerdings wollte der Anwalt des Wirts nicht einsehen. Google habe in Deutschland Tausende Mitarbeiter in riesigen Büros, sagte Thomas Glückstein unserer Zeitung. Da könne man sich die kostspieligen Übersetzungen sparen. Ob er mit dieser Ansicht richtig liegt, wird jetzt allerdings nicht weiter geprüft. Doch gerade diese Frage ist spannend. Denn nicht nur Google, auch andere Internetgiganten verstecken sich oft geschickt hinter Tochterfirmen, wollen Unangenehmes ausschließlich über ihren weit entfernten Hauptsitz regeln.
Microsoft zieht heimlich zurück
Das hat auch die Verbraucherzentrale Stuttgart erfahren, die vor zwei Jahren gegen Microsoft vorgegangen ist. Das Münchner Oberlandesgericht hatte damals zwar nicht in der Sache entschieden, in der es um Downloads ging. Wohl aber hat es den Verbraucherschützern beschieden, die Klage zu Recht in Deutschland zugestellt zu haben. Weil Microsoft zunächst zum Bundesgerichtshof wollte, dann aber davon Abstand nahm, ist dieses Urteil still und leise rechtskräftig geworden. Die Anwälte von Google werden das gelesen haben. Noch einen Spruch in diese Richtung wollten sie vermeiden.
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