Am Freitag stehen die Urteile gegen fünf Stuttgart-21-Aktivisten an. Sie sollen beim Sturm des Grundwassermanagements 2011 einen Polizisten attackiert haben, weisen die Vorwürfe aber von sich.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Im Prozess gegen fünf S-21-Gegner, die sich vor dem Landgericht unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und Landfriedensbruchs verantworten müssen, hat der Verteidiger des Hauptangeklagten am Mittwoch einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Der Anwalt erklärte, dass dem 50-Jährigen nicht nachzuweisen sei, am 20. Juni 2011 bei der Stürmung der Baustelle für das Grundwassermanagement einen Polizisten geschlagen und dabei verletzt zu haben.

 

Dies würden auch die Videoaufnahmen der Ordnungshüter belegen. Zudem seien die Zeugenaussagen widersprüchlich. So könne sein Mandant gar nicht der Schläger gewesen sein. Denn das Opfer hatte erklärt, dass der Täter helle Kleidung getragen habe. „Mein Mandant trug indes ein schwarzes T-Shirt“, so der Verteidiger.

Keine einschlägigen Vorstrafen

Der Anwalt plädierte daher auf Freispruch. Sollten die Richter aber zu einem anderen Schluss kommen, solle eine Bewährungsstrafe ausgesprochen werden. Denn sein Mandant habe keine einschlägigen Vorstrafen, sei bereits wegen der Vorwürfe drei Monate lang in Untersuchungshaftgesessen und versuche zurzeit in der Arbeitswelt wieder Fuß zu fassen. „Eine Gefängnisstrafe hätte auf den Mann eine verheerende Wirkung“, sagte der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer gefordert, dass der 50-Jährige 21 Monate lang hinter Gitter soll. Bei zwei weiteren 57 und 70 Jahre alten Angeklagten, die den Polizisten ebenfalls attackiert haben sollen, fordert die Anklage ebenfalls Freiheitsstrafen – die allerdings geringer ausfallen und zur Bewährung außen Vollzug gesetzt werden sollen – sowie Geldbußen. Der Polizist hatte bei dem Angriff eine Gehirnerschütterung und eine Kehlkopfprellung erlitten.

Ein weiterer 39 Jahre alter Mann soll den Übergriff zum Spaß gefilmt haben und nicht eingeschritten sein. Bei ihm plädiert die Anklage auf eine achtmonatige Bewährungsstrafe, ebenfalls zu Bewährung. Und die einzige Frau auf der Anklagebank, eine 19-Jährige, soll wegen ihrer Beteiligung an dem Übergriff auf den Polizisten 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Angeklagte sprechen von Schauprozess

In ihren letzten Worten erklärten einige Angeklagten, dass es sich bei dem Verfahren um einen politischen Schauprozess handele: Die Staatsanwaltschaft ermittle einseitig und versuche die S-21-Aktivisten zu kriminalisieren. „So arbeiten keine Demokraten“, sagte der Hauptangeklagte.

Am Freitag, 26. April, endet der Gerichtsprozess. Von 10.30 Uhr an wollen die Richter die Urteile sprechen.