Fast zwei Jahre blieben die Taten unentdeckt. Dann endlich fiel Eltern etwas an ihren Töchtern auf. Sie zeigten deren Schwimmlehrer an. Nun steht der Mann vor Gericht. Die Vorwürfe sind erschütternd.

Baden-Baden - Fast ein Jahr nach seiner Verhaftung muss sich ein Schwimmlehrer von diesem Mittwoch an wegen teils schweren Missbrauchs von 37 kleinen Mädchen vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten. Der heute 34 Jahre alte Mann soll sich an ihnen während des Schwimmunterrichts vergangen haben - zum Teil im Schwimmbecken oder auch in der Umkleidekabine. Einige der ihm vorgeworfenen rund 200 Taten filmte er der Anklage zufolge mit einer Unterwasserkamera. Entsprechende Aufnahmen waren nach der Durchsuchung seiner Wohnung im vergangenen Jahr sichergestellt worden. Das jüngste Kind war erst vier Jahre alt.

 

Dem Prozess waren - nach einer ersten Anzeige von zwei Eltern - umfangreiche Ermittlungen vorangegangen. Der nicht vorbestrafte Mann hatte als freiberuflicher Schwimmlehrer für drei Schwimmschulen gearbeitet und zwischen Oktober 2015 und September 2017 rund 160 Kurse in mehreren Orten in Baden-Württemberg gegeben. In Gernsbach und Kuppenheim (beide Kreis Rastatt), Achern (Ortenaukreis), Bad Herrenalb (Kreis Calw) sowie Lörrach und Baden-Baden wurden dann die Fälle bekannt, für die er nun angeklagt ist.

Nötigung und Körperverletzung

Für die Ermittlungen hatte die Polizei Hunderte Eltern kontaktiert und zum Teil befragt. Am Schluss verdichteten sich die Hinweise auf zum Teil schweren Missbrauch von 40 Mädchen. Da drei Kinder nicht identifiziert werden konnten, werden nun noch die an 37 Mädchen begangenen Taten verhandelt. Zudem wird dem Mann Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Mit der Drohung, sie umzubringen, soll er versucht haben, einige der Mädchen zum Schweigen zu bringen.

Die Anklage will für den Mann neben einer Haftstrafe auch die Sicherungsverwahrung erreichen, womit er nach Verbüßung seiner Strafe bis auf Weiteres im Gefängnis bliebe. Bisher schweigt der Mann zu den Vorwürfen.

Da der Prozess vor der Jugendschutzkammer stattfindet, könnten Teile davon nicht öffentlich sein. Für den Prozess sind neun Verhandlungstage anberaumt, 46 Zeugen sind geladen und sollen vom zweiten Verhandlungstag an gehört werden. Das Urteil soll demnach am 30. Oktober gesprochen werden.