Prozess in Böblingen Per Flugzeug zum Amtsgericht
Weil ein Einbrecher die Tat minutiös mit schildert, kommt er um eine Gefängnisstrafe herum. Das Böblinger Amtsgericht wendet dafür die Kronzeugenregelung an.
Weil ein Einbrecher die Tat minutiös mit schildert, kommt er um eine Gefängnisstrafe herum. Das Böblinger Amtsgericht wendet dafür die Kronzeugenregelung an.
Dass ein Angeklagter extra von Rumänien nach Deutschland fliegt, um vor dem Amtsgericht Böblingen verurteilt zu werden, dürfte eher selten vorkommen. Im Fall eines rumänischen Einbrechers allerdings ist genau dies geschehen.
Der Mann war immer mal wieder in Deutschland gewesen, um als Tapezierer zu arbeiten. Im Juli 2023 rief ihn sein Bauleiter an, weil er für etwas anderes Hilfe brauchte – nämlich für einen Einbruch. Und der Bauleiter wusste genau, wo es etwas zu holen gab. Ein Bekannter, der in Ehningen wohnte, hatte nämlich die Angewohnheit, Zwei-Euro-Stücke beiseite zu legen, um sie zu sparen. Dafür hatte er eigens eine Holzkiste mit Einwurfschlitz gezimmert, die in seiner Wohnung stand. Der Ehninger machte allerdings den Fehler, dem Bauleiter diese Kiste zu zeigen. Dieser wartete nun ab, bis sein Bekannter nach Mazedonien in den Urlaub gefahren war. Er schickte ihm sogar noch eine Textnachricht mit den Worten „Hallo lebst Du noch?“. Als keine Antwort kam, war er sicher, dass der Ehninger auch tatsächlich außer Landes war.
Deshalb beschloss der Bauleiter, die Kiste zu stehlen. Genauer: stehlen zu lassen. Er erzählte dem rumänischen Tapezierer, der Ehninger würde ihm Geld schulden, und das wolle er sich nun holen. Der Rumäne sollte einbrechen, während der Bauleiter im Wagen warten wollte. Denn er „wollte sich nicht die Hände schmutzig machen“, so beschrieb es der Vorsitzende Richter des Böblinger Schöffengerichts in der Verhandlung.
Der Rumäne schlug dann eine Scheibe des Wohnhauses ein, fand in der Wohnung einen Trolley und transportierte die immerhin 90 Kilo schwere Kiste ab. Das Geld wurde geteilt, im Münzwechsler einer Böblinger Bank und im Spielcasino getauscht, anschließend fuhren beide nach Rumänien. Der Rumäne nutzte das Geld, um eine Operation für seinen Sohn zu bezahlen, der Bauleiter ließ sich die Zähne richten. Doch war der Einbruch recht dilettantisch ausgeführt und die Polizei konnte den Rumänen mit einem DNA-Vergleich überführen. Er wurde verhaftet und kam in seinem Heimatland in die Auslieferungshaft. Dort beschloss er, reinen Tisch zu machen, gestand alles und erklärte den Behörden auch minutiös, wer hinter der Tat steckte und wie sie ausgeführt worden sei.
Zum Prozess in Böblingen waren sechs Zeugen geladen, zwei von ihnen erschienen aber nicht: Der Bauleiter ist in Rumänien untergetaucht, der geschädigte Ehninger zog es vor, unentschuldigt fernzubleiben.
Normalerweise sieht der Gesetzgeber keine Bewährungsstrafe bei Wohnungseinbruch vor, „zu schwerwiegend sind die Folgen für die Geschädigten, die sich in ihren vier Wänden nicht mehr sicher fühlen“, erklärte der Vorsitzende Richter. In diesem Fall beantragte aber selbst der Staatsanwalt, eine Kronzeugenregelung anzuwenden, weil der Angeklagte die Tat minutiös geschildert und damit wesentlich zu ihrer Aufklärung beigetragen hatte.
Das sah der Vorsitzende Richter genauso. Das Urteil lautete letztlich auf ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung, der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und muss für den Schaden von 22 000 Euro aufkommen. Einen Tag später flog der Rumäne wieder in seine Heimat zurück.