Sieben Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung Black Jackets sind am Montag vor dem Heilbronner Landgericht wegen schweren Raubes, Körperverletzung, Drogenhandels und anderer Taten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Sieben Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung Black Jackets sind am Montag vor dem Heilbronner Landgericht wegen schweren Raubes, Körperverletzung, Drogenhandels und anderer Taten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

 

Heilbronn - Wegen schweren Raubes, Körperverletzung, Drogenhandels und anderer Taten sind sieben Mitglieder der rockerähnlichen Gruppierung Black Jackets zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Strafmaß des Heilbronner Landgerichts vom Montag reichte von drei Jahren und sieben Monaten bis zu sieben Jahren und drei Monaten, wobei zum Teil frühere Verbrechen mit berücksichtigt wurden. (Az.: 2 Kls 64 Js 3780/12)

Nach Überzeugung des Gerichts waren die heute 20- bis 38-Jährigen von Juli 2011 bis Mai 2012 in wechselnder Besetzung maskiert an Tankstellenüberfällen, Gewalttaten und Drogengeschäften in den Regionen Heilbronn und Hohenlohe beteiligt. Als strafmildernd wurden vor allem ihre Geständnisse berücksichtigt. Vor dem Urteil hatte es eine Verständigung auf den Strafrahmen gegeben, und die Kammer hielt sich beim Urteil meist in der Mitte.

Die Männer hätten sich den Black Jackets angeschlossen, weil sie Zusammenhalt suchten, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Bezold. „Aber allen war klar, dass es im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu Straftaten kommen konnte.“ Von einer Bande könne man bei dieser Gruppe nicht sprechen, da sie noch im Aufbau war. Eine „Rauschgift-Schiene“ und ein Netz für Einbrüche und Raub seien angelegt gewesen, doch habe die Polizei frühzeitig eingeriffen. Die Kammer ging nicht davon aus, dass der „Präsident“ und sein Stellvertreter grundsätzlich alle Taten abgesegnet hätten.

„Zurück bleibt ein Haufen junger Männer, denen man Regeln beibringen muss“, sagte Bezold. Sie beklagte, dass bei dem 30 Sitzungstage dauernden Prozess nicht immer die Wahrheitsfindung im Mittelpunkt gestanden habe und sprach unter anderem von einer „Zermürbungsstrategie“ der Verteidigung.

Rockerbanden sind im Südwesten recht stark verbreitet

Rockerähnliche Gruppen beschäftigen die Justiz in Baden-Württemberg immer wieder. Vor dem Stuttgarter Landgericht etwa müssen sich derzeit acht Red Legions wegen gemeinschaftlichen Mordes an einem Mitglied der Black Jackets vor rund einen Jahr in Esslingen verantworten. Weiteren drei Verdächtigen soll ab Januar in selber Sache das Verfahren gemacht werden.

Erst im Oktober war ein hochrangiges Mitglied der Black Jackets vom Landgericht Ulm wegen erpresserischen Menschenraubs und gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Zudem endete ein Prozess gegen drei mutmaßliche Black Jackets vor dem Stuttgarter Landgericht (3 Kls 114 Js 11545/13). Ihnen war vorgeworfen worden, im Racheakt ein Mitglied der Red Legion schwer verletzt zu haben, doch die Beweise waren laut Gerichtssprecher zu dünn. Zwei Männer wurden freigesprochen, das Verfahren gegen den dritten eingestellt - auch mit Blick darauf, dass dieser erst in Ulm zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden war.

Rockerbanden und rockerähnliche Gruppen seien im Südwesten recht stark verbreitet, erklärte Sigurd Jäger, Experte für Organisierte Kriminalität beim Landeskriminalamt (LKA). Obwohl die Zahl der Mitglieder seit Jahren bei etwa 2000 liege, nehme die Gewalt zu. Wurden 2008 noch 17 Fälle registriert, waren es 2012 bereits 80.

Die Gruppen werden immer wieder mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht. In der Türsteherszene, etwa bei Bordellen, finde man sie häufig, sagte Jäger. Auch mit Drogen- und Waffenhandel hätten sie oft zu tun. Erpressung und Gewalt gebe es zumindest bei den Rockern meist nur untereinander. Das sei bei den rockerähnlichen Gruppen etwas anders, da sie noch ihre Territorien absteckten. „Hier laufen auch nicht beteiligte Bürger eher mal Gefahr, in einen Konflikt hineingezogen zu werden.“