Prozess in Horb Beleidigungen gegen Cem Özdemir? Rentner muss 1500 Euro Strafe zahlen
Ein 78-jähriger Mann störte sich an einem Auftritt von Cem Özdemir und schrieb Protestbriefe – jetzt steht er vor Gericht. Was dahintersteckt.
Ein 78-jähriger Mann störte sich an einem Auftritt von Cem Özdemir und schrieb Protestbriefe – jetzt steht er vor Gericht. Was dahintersteckt.
Das ganze Land wartet darauf, wie sich Cem Özdemir als neuer Ministerpräsident des Landes schlagen wird. Zur gleichen Zeit wartet in Horb ein Rentner auf sein Urteil, weil er den Grünen beleidigt haben soll.
Der 78-jährige Angeklagte wohnt allein. Nur am Wochenende kommt seine Tochter zu Besuch. Der 74-jährige psychiatrische Sachverständige Ralph-Michael Schulte erklärt: „Beim Hausbesuch sah die Wohnung ziemlich vermüllt aus.“
Doch warum sitzt der Mann jetzt auf der Anklagebank? Laut Staatsanwaltschaft soll er im Juli 2023 zwei Briefe an Bad Urachs Bürgermeister Elmar Rebmann geschrieben haben. Anlass: Der Besuch des damaligen Bundeslandwirtschaftsministers Cem Özdemir (Grüne) beim Uracher Schäferlauf.
Im ersten Brief schreibt der Angeklagte, so zitiert der Staatsanwalt: „Der grüne Türke hat keine Ahnung. Das Mist-Vieh muss nicht nach Urach kommen.“ Im zweiten Brief, so zitiert der Staatsanwalt, heißt es: „Wir wollen keine Türken sehen.“ Und spricht von „Schweinefleischverbieter“. Vor knapp einem Jahr wurde der Fall um die Beleidigung von Cem Özdemir schon einmal verhandelt. Damals wollte das Gericht ein neues Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen. Das liegt jetzt vor.
Dem Psychiater Schulte hatte der Angeklagte erzählt: Özdemir habe damals gesagt, dass Schulkinder kein Fleisch mehr essen sollen. Schulte: „Der Angeklagte wollte sich nicht bevormunden lassen. Seine Tochter, die damals noch bei ihm wohnte, meinte: Er solle die Briefe schreiben, aber nicht abschicken.“ Özdemir selbst stellte im März 2024 Strafanzeige, so Richterin Jennifer Dallas-Buob.
Der Rentner selbst sagt, dass er die Briefe geschrieben hat: „Seitdem habe ich das nicht mehr gemacht.“
Der Staatsanwalt hatte in der Anklage von einer krankhaft-seelischen Störung gesprochen, die die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt haben könnte. In einem ähnlichen Prozess wurde der Rentner im Mai 2023 freigesprochen – wegen Schuldunfähigkeit.
Ist das dieses Mal auch so? Der psychiatrische Sachverständige Schulte sagt, dass der Angeklagte schon seit der Kindheit schwer hörgeschädigt sei. Eine solche hochgradige Hörminderung führe bei vielen Patienten zu paranoiden Entwicklungen. Das sei beim Angeklagten nicht der Fall.
Verteidiger Mirko Metzler: „Ich finde im zweiten Brief nichts, was einen beleidigenden Charakter hat. Das Wort Schweinefleischverbieter ist keine Beleidigung und von Artikel 5 Grundgesetz als Meinungsäußerung gedeckt.“ Da die Tat schon 2023 gewesen sei und damit lange her, bittet er um eine geringere Strafe als im Strafbefehl festgesetzt.
Der Staatsanwalt kann sich dem anschließen, plädiert für 30 Tagessätze à 50 Euro. Verteidiger Metzler: „Die Höhe halte ich für maßvoll. Was mein Mandant geschrieben hat, ist nicht schön. Es geht um einen Politiker, den das Land wahrscheinlich zum neuen Ministerpräsidenten gewählt hat.“
Richterin Dallas-Buob verurteilt ihn dann zu 1500 Euro Geldstrafe, zahlbar in 100 Euro-Raten: „Beim zweiten Brief kann man sich juristisch drüber streiten, ob das eine Beleidigung war oder nicht.“
Hinweis: Dieser Artikel erschien zuerst im "Schwarzwälder Bote".