Ein 19-Jähriger hat ein zwölfjähriges Mädchen per Dating-App kontaktiert und sexuell missbraucht. Dabei war das Kind eigentlich zu jung für die App. Nun ist der junge Mann in Kornwestheim verurteilt worden.

Kornwestheim - Wie alt bist du?“ Diese Frage mag nicht der romantischste Einstieg in ein Date sein, aber mitunter der klügste – besonders dann, wenn die oder der Auserwählte noch sehr jung ausschaut. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes ist ein 19 Jahre alter Kornwestheimer vom Jugendgericht zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden. Er hatte sexuellen Kontakt mit einem erst zwölf Jahre alten Mädchen aus Stuttgart.

 

Kennengelernt hatten sich die beiden über eine Dating-App namens Lovoo, in der Zwölfjährige allerdings nichts verloren haben, weil sie erst ab 16 Jahren freigegeben ist. Sei’s drum: Die Stuttgarterin pflegte dort Kontakte zu mehreren Männern, unter anderem auch zu dem 19-jährigen Auszubildenden aus Kornwestheim, mit dem sie sich in Stuttgart am Bismarckplatz verabredete. Das junge Glück spazierte durch den Park, dann setzte es sich in den Wagen des 19-Jährigen. Er fragte sie, ob er an ihre Brust fassen dürfe, derweil sie an seinen Penis fassen sollte. So kam es.

Erst nach der Tat kamen dem 19-Jährigen Zweifel

Erst anschließend, beteuerte der Angeklagte, seien ihm Zweifel aufgekommen, ob das Mädchen nicht doch zu jung für einen sexuellen Kontakt sei. Er habe nach dem Alter gefragt und erfahren, dass sie zwölf Jahre sei. Das allerdings hinderte ihn nicht, ihr noch eine Nachricht zukommen zu lassen, wie wunderbar dieser Tag gewesen sei, und zu fragen, ob ihre Eltern wohl mit einem Treffen bei ihm einverstanden wären.

Die Kontakte, die die Zwölfjährige über die Dating-App unterhielt, flogen auf, als eine Whatsapp, die an einen Verehrer gehen sollte, bei der Tante landete. Diese informierte die Eltern, die schalteten die Polizei ein. Und so kam auch der 19-Jährige ins Visier der Ermittler und letztlich vor das Ludwigsburger Jugendgericht.

Der Richter glaubt dem Angeklagten nicht

Dass er erst nach den strafbaren Handlungen von dem Alter des Mädchens erfahren habe, das glaubte der Richter Ulf Hiestermann dem Beschuldigten nicht. „Ich bin der Ansicht, dass man es einem zwölfjährigen Mädchen ansieht, dass es noch sehr jung ist“, sagte er. Der junge Mann indes beteuerte: „Ich kann ehrlich sagen: Sie sah nicht aus wie zwölf.“ Der 19-Jährige versicherte dem Gericht, dass er so etwas „niemals, niemals, niemals“ wieder tun werde.

Die Einsicht indes schützte vor Strafe nicht. 800 Euro Geldstrafe brummte ihm das Gericht auf. Der Richter machte dem jungen Mann klar, dass es seine Pflicht als weitaus Älterer gewesen wäre, das Geschehen rechtzeitig zu beenden – und zwar, bevor es zu den sexuellen Handlungen gekommen sei. Er habe durch seine Haltung und seine Fragen die Situation herbeigeführt. Und dabei handle es sich um eine „strafbare Übergriffigkeit“, stellte der Richter fest, nicht um einen kleinen Regelverstoß. Hätte das Gericht Erwachsenenstrafrecht zugrunde gelegt, so Hiestermann, dann wäre das Ergebnis wohl eine Gefängnisstrafe gewesen.

Die Folgen für das Mädchen sind offen

Die Zwölfjährige sagte vor Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Man wisse derzeit nicht, welche Folgen das Geschehen bei ihr haben werde, so der Richter. „Dass es folgenlos bleibt, ist eher unwahrscheinlich.“ Der 19-Jährige muss nicht nur die 800 Euro bezahlen, sondern das Gericht verpflichtete ihn auch, Beratungsgespräche zu führen, um das Geschehen noch einmal aufzuarbeiten.