Ein Gericht verurteilt den 34-Jährigen wegen Hehlerei.

Leonberg - Das Angebot eines flüchtigen Bekannten klang verlockend: Der 34-Jährige sollte für ihn ein Auto verkaufen und für den Freundschaftsdienst eine Prämie kassieren. Nur: Das Fahrzeug gehörte einer Autovermietung, und der Mann machte sich des Betrugs, der Urkundenfälschung sowie Hehlerei schuldig.

 

Der Prozess, für den die Amtsrichterin Jasmin Steinhart vier Zeugen geladen hatte, ging am Ende überraschend zügig über die Bühne. Der angeklagte Chef einer Transportfirma mit 20 Mitarbeitern aus dem Rems-Murr-Kreis ließ über seinen Anwalt erklären, dass er die Vorwürfe bis auf kleine Einschränkungen, die aber rechtlich nicht ins Gewicht fielen, einräumt, und damit ersparte er dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme.

Demnach hatte er sich im Dezember 2011 mit einem Unbekannten in einem Schnellrestaurant in Leonberg angefreundet. Der aus Rumänien stammende Mann, dessen Namen er in der Verhandlung nicht verraten wollte, hatte ihn gebeten, einen Passat für ihn zu verkaufen – ohne Fahrzeugpapiere. Von den 15 000 Euro, die der Mann für das Auto haben wollte, durfte der Angeklagte 3000 Euro behalten. Im weiteren Verlauf überredete der 34-Jährige einen Arbeitskollegen, den Deal mit ihm durchzuziehen. Dafür bekam er die Hälfte seines Anteils – der Komplize wurde zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt.

Die dunkle Vorgeschichte

Ende Dezember kam es zu der Übergabe in Leonberg. Der Arbeitskollege des Angeklagten legte dem gutgläubigen Käufer die Kopie eines gefälschten Personalausweises sowie einen gefälschten Fahrzeugbrief vor – die Dokumente soll der 34-Jährige angefertigt haben, was er in der Verhandlung jedoch abstritt – und der Geschädigte händigte die 15 000 Euro an die beiden aus. Was der Leonberger nicht wusste: Der Passat wurde zuvor einem Mann in Stuttgart auf betrügerische Weise abgenommen, und er war auf eine Autovermietung zugelassen, die den Wagen mit einem Wert von 28 000 Euro zurückbekommen sollte.

Der Anwalt des Firmenchefs hatte zwischendurch eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage (8000 Euro) angeregt, doch die Staatsanwältin machte angesichts der Vorstrafen nicht mit. Das Bundeszentralregister listete Sachbeschädigung, Handel mit Betäubungsmitteln, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung auf – zuletzt wurde er kurz nach der Tat wegen Fahren ohne Führerschein zu einer Geldstrafe verdonnert. Unter Einbeziehung dieses Urteils bildete die Richterin eine Gesamtstrafe von fünf Monaten, die sie aufgrund einer positiven Sozialprognose des Familienvaters zur Bewährung aussetzte. Damit traf sie die „goldene Mitte“, die Staatsanwältin hatte auf sechs und der Verteidiger auf vier Monate plädiert.

„Ihnen war doch klar, dass die ganze Sache nicht legal war“, sagte Richterin Steinhart, die den 34-Jährigen auch mit einer Auflage belegte – er muss 7500 Euro an den geprellten Käufer zahlen, da er laut dem Gericht „zur Hälfte für den entstandenen Schaden verantwortlich war“. Der Leonberger, der den Prozess als Zuschauer verfolgt hatte, kündigte lautstark an, dass er vor das Zivilgericht ziehen werde, um auch an das restliche Geld zu kommen.