Zwei Männer aus Reutlingen werden mit Haschisch und Kokain erwischt. Einer von ihnen wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Leonberg - Mit mehr als 200 Gramm Haschisch und 14 Gramm Kokain sind zwei Männer aus Reutlingen der Polizei bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn ins Netz gegangen. Jetzt wurde einer von ihnen am Leonberger Schöffengericht wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Sein Kumpel, der wegen Beihilfe angeklagt war, wurde derweil freigesprochen.
Als die Richterin das Urteil verlas, konnte der 36-Jährige sein Glück kaum fassen, denn seinem verdutzten Gesicht nach hatte er wohl selbst nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe gerechnet. Sein Vorstrafenregister listete zwar keine einschlägigen Einträge auf, doch es war lang, und als arbeitsloser Elektriker, der laut eigener Aussage nach wie vor Kokain nahm, hinterließ er auch nicht gerade einen guten Eindruck in der Verhandlung. So war für den Staatsanwalt auch keine Strafaussetzung in Betracht gekommen, er wollte den Mann für 21 Monate ins Gefängnis schicken.
Der Geruch verrät die beiden
Den ganzen Ärger hatte der Reutlinger sich und seinem Kumpel im November 2015 eingebrockt. Damals bat er den 31-Jährigen, ihn nach Pforzheim zu fahren, da er selbst keinen Führerschein hatte. Dort besorgte er bei einem Unbekannten drei Haschischplatten sowie 14 Gramm Kokain. Doch auf der Rückfahrt gerieten die beiden auf der A8 bei Leonberg in eine Polizeikontrolle. Als einer der Beamten sich ins Auto beugte, fiel ihm gleich der typische Cannabis-Geruch auf. Bei der anschließenden Durchsuchung fand die Polizei die Drogen in einer Plastiktüte unter dem Beifahrersitz.
Der 36-Jährige ließ über seinen Rechtsanwalt erklären, dass er die Drogen im Reutlinger Raum verkaufen wollte, wenngleich ein Teil des Kokains für den Eigenkonsum gedacht war. Zugleich erklärte er , dass sein Kumpel nichts von seinen Absichten gewusst hatte. Einzig dazu, von wem er die Drogen und was er dafür bezahlt hatte, wollte der Mann keine Angaben machen. Der 31-Jährige betonte, er habe nicht einmal gewusst, wohin genau sie an dem Abend fuhren, und er wollte von den Drogen erst bei der Autodurchsuchung erfahren haben.
Daher und auch mit Blick auf die Einlassung des 36-Jährigen hatte sein Anwalt einen Freispruch beantragt. Das Gericht machte jedoch stutzig, dass ihm die Plastiktüte im Auto nicht aufgefallen war und dass er den starken Geruch nicht wahrgenommen haben wollte. Dann verstrickte er sich auch noch in Widersprüche, als er erklärte, dass er mit dem 36-Jährigen befreundet sei, aber kaum Kontakt zu ihm habe. Doch die Handyauswertung ergab: Die beiden hatten in den letzten 30 Tagen knapp 40 Mal telefoniert.
Es gebe Ungereimtheiten, die sich nicht aufklären ließen. „Letztendlich fehlt uns aber das letzte Quäntchen, um sie der Beihilfe schuldig zu sprechen“, sagte die Richterin Sandra De Falco nach der langen Beratungspause mit den Schöffen. Damit teilte sie nicht die Auffassung des Staatsanwalts – dieser hatte die Einlassungen des 31-Jährigen als „lebensfremd“ bezeichnet und eine neunmonatige Bewährungsstrafe für den Lkw-Fahrer gefordert.
Die Sucht in den Griff kriegen
Und auch bei dem 36-Jährigen vertrat das Gericht eine gänzlich andere Meinung. „Sie haben zwar keine Arbeit in Aussicht, aber womöglich hängt dies auch mit Ihrer Drogensucht zusammen“, sagte die Richterin, die in der Strafaussetzung die Chance sah, dass der Mann doch noch sein Leben in den Griff bekommt. Denn neben einer Bewährungsauflage von 100 Arbeitsstunden, wurde er auch angewiesen, sich einer Suchtberatung zu unterziehen und einen Nachweis über die Teilnahme vorzulegen. Dafür hatte sich auch schon sein Verteidiger im Plädoyer ausgesprochen.