Prozess: Ein 38-jähriger Mann aus Weil der Stadt wird wegen Unfallflucht verurteilt.

Leonberg - Beim Ausparken hat ein 38-jähriger Autofahrer ein an der Straße abgestelltes Fahrzeug gestreift. Doch anstatt die Polizei zu verständigen, klemmte sein Bekannter einen Zettel mit den Personalien hinter die Scheibe. Das kam dem Mann aus Weil der Stadt nun teuer zu stehen. Er wurde am Leonberger Amtsgericht wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Seinen Führerschein kann er erst nach Ablauf von acht Monaten beantragen. Außerdem muss er noch ein Bußgeld von 35 Euro wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung bezahlen.

 

Der inzwischen regulierte Schaden an dem Geschäftswagen war nicht unbeträchtlich. Sowohl die Fahrer- als auch die Beifahrertür waren eingedellt. Die Reparaturkosten beliefen sich laut dem geschädigten Fahrzeughalter auf mehr als 5000 Euro. „Es war umso ärgerlicher, dass wir an diesem Tag einen Betriebsausflug mit dem Auto geplant hatten, und dann musste ich einen Mietwagen beschaffen“, erzählte der 50-Jährige in der Verhandlung am Amtsgericht.

Für den ganzen Ärger war ein 38-Jähriger verantwortlich, der sich im vergangenen Juni nach einem durchzechten Abend bei einem Kumpel noch hinters Lenkrad gesetzt hatte. Beim Rückwärtsausparken im Weiler Ortskern knallte er gegen den geparkten Wagen. Dann setzte er seine Heimfahrt fort, als wäre nichts passiert. Der gelernte und derzeit arbeitslose Drucker wollte den Zusammenstoß nicht bemerkt haben. „Ich habe laut Musik gehört, und außerdem ruckelt mein Auto ohnehin ständig“, erklärte der Mann, der ohne Anwalt erschienen war.

Kumpel hatte „kein gutes Gefühl“

Dass er den Wagen gestreift hatte, wollte er erst durch seinen Kumpel erfahren haben, der ihn kurz danach anrief. „Dann haben wir ausgemacht, dass er einen Zettel mit meinem Namen und meiner Handynummer unter den Scheibenwischer klemmt“, erzählte der 38-Jährige, der den Betroffenen „zur späten Stunde nicht mehr aus dem Bett klingeln wollte“. Am nächsten Morgen schlug er dann bei dem geschädigten Autofahrer auf, dieser hatte schon die Polizei verständigt.

Der Kumpel des Angeklagten erzählte, dass er „kein gutes Gefühl“ bei der Sache hatte. „Mir war klar, dass er sich strafbar macht, wenn er weiter fährt“, sagte der Lagerist, der damals einen lauten Schlag vernommen hatte. Wenn es nach ihm gegangen wäre, hätte er gleich die Polizei eingeschaltet, doch am Ende einigten sie sich auf die Nachricht am Auto seines Nachbarn. Dann sagte er: „Ich hatte mich schon gewundert, dass er überhaupt mit seinem Auto nach Hause fährt, wir hatten einiges getrunken!“

Wie laut war der Schlag?

Die Amtsrichterin Sandra De Falco glaubte dem angeklagten Weiler kein Wort. „Dem Schaden nach muss es heftig geknallt haben, sodass ich fest davon überzeugt bin, dass sie den Zusammenprall taktil wahrgenommen hatten, zumal selbst ihr Freund in seiner Wohnung einen lauten Schlag hörte“, sagte sie nach der Urteilsverkündung. Spätestens nach dessen Anruf habe er Feststellungen zu seiner Person und Beteiligung bei der Polizei ermöglichen müssen. „Auch wenn das Gerücht immer wieder herumgeistert: Ein Zettel an der Scheibe reicht nicht aus!“, betonte die Richterin.

Mit seinem Urteil war das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Diese hatte für den bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Mann – allerdings musste er seinen Führerschein schon mal wegen einer Trunkenheitsfahrt abgeben – eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro sowie eine Führerscheinsperre von elf Monaten gefordert. Wie auch immer: Seinen Job als Fahrer für eine Spedition, den er laut eigener Aussage demnächst antreten wollte, kann sich der Weiler abschminken.