Hat der Ehemann seine Frau im Auto eingesperrt?

Leonberg - Es ist keine glückliche Ehe, die der Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts und seine Frau führen. Immer wieder kam es zu Trennungen und Versöhnungsversuchen, seit November 2018 leben beide getrennt – diesmal wohl endgültig. Im Oktober brachte die Frau die gemeinsame Tochter zur Welt. Der Angeklagte durfte nicht dabei sein, „weil ich es nicht verdient hatte“, zitierte der 34-Jährige seine Frau vor Gericht. Inzwischen hat er einen Vaterschaftstest in die Wege geleitet, nachdem ein anderer Mann stattdessen bei der Geburt dabei war.

 

Vor dem Amtsgericht wurde eine andere Ehe-Episode ausgebreitet, die dem 34-Jährigen die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und Körperverletzung einbrachte, zudem Fahren ohne Führerschein. Laut Anklage kam es im April 2018 zu einem Streit zwischen den Eheleuten, als sie ihn telefonisch gebeten hatte, sie nach einem Treffen mit Freundinnen nach Hause zu fahren. Im Auto soll er von ihr verlangt haben, das gemeinsame Kind abzutreiben, und dafür 30 000 Euro geboten haben. Als sie ihn wüst beschimpfte und aussteigen wollte, sei er losgefahren und habe sie im Auto festgehalten. Als es ihr bei einem Stopp gelungen sei, den Autoschlüssel abzuziehen und die Tür zu öffnen, habe er sie zu Boden gestoßen, sodass sie Schürfwunden am Knie und an Händen erlitten habe.

Wüste Beschimpfungen

Diese Vorwürfe bestritt der Angeklagte. Nach seiner Version sei er von seiner Frau, die nach Alkohol roch, sofort beschimpft worden. Er habe sie dann schweigend nach Hause gefahren, sie habe jedoch den Zustand ihrer Beziehung klären wollen. Nach etwa 500 Metern habe sie ihm den Schlüssel abgezogen und ihn dazu gedrängt, die Vereinbarung über die Abtreibung gegen 30 000 Euro zu unterschreiben. „Ich habe sie zu keiner Zeit festgehalten, sie hätte zu jeder Zeit aussteigen können“, beteuerte der Angeklagte, der sich nicht erklären konnte, wie die Knieverletzung seiner Frau zustande kam.

Ganz anders hörte sich die Schilderung der 32-Jährigen an: Sie räumte ein, an dem Abend im April einen Nervenzusammenbruch gehabt zu haben, und habe ihren Mann gebeten zu kommen. Dieser habe sie gleich „Schlampe“ genannt und „ins Auto gestopft“. Als er zügig losgefahren sei, habe sie bei der ersten Gelegenheit den Zündschlüssel abgezogen. Er habe sie dann festgehalten. Als sie sich befreien wollte, sei sie aus dem Auto gefallen und habe sich die Schürfwunden zugezogen. Da ihr Mann lieber 30 000 Euro für eine Abtreibung bezahlen wollte als Unterhalt, habe man sich auf eine entsprechende Vereinbarung per WhatsApp verständigt. Anschließend habe sie die Polizei gerufen.

Viele Ungereimtheiten

Da auch drei Polizisten, die die Eheleute am selben Abend vernommen hatten, die Geschehnisse im Auto nicht aufklären konnten, stellte Amtsrichterin Jasmin Steinhart die Verfahren wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung ein: „In der Aussage der Frau waren zu viele Ungereimtheiten.“ Da der 34-Jährige damals keinen Führerschein hatte, verurteilte sie ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Strafe von 2700 Euro und einer weiteren Führerscheinsperre von acht Monaten. „Wir haben die Spitze des Eisbergs einer hoch emotionalen Beziehung erlebt“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.