War er es oder war er es nicht? Der Angeklagte und sein „Jedermannsgesicht“.

Leonberg - Am Ende blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als die Verhandlung zu vertagen und zur Identifizierung des Angeklagten einen Sachverständigen zu bestellen. „Meiner Meinung nach kann man Sie auf den Bildern zwar deutlich erkennen, aber die Zeugen sind sich unsicher, ob Sie tatsächlich dabei waren“, sagte die Richterin Jasmin Steinhart zu dem 30-Jährigen, der sich am Leonberger Amtsgericht wegen Diebstahls verantworten musste.

 

Die Tat von Mai 2016, die dem Mann vorgeworfen wird, soll er gemeinsam mit einem Kumpel begangen haben. Dieser hätte sich ebenfalls vor dem Gericht verantworten müssen, war aber nicht erschienen. Nachdem Richterin Steinhart die Polizei damit beauftragt hatte, den Mitangeklagten aus Simmozheim vorzuführen, stellte sich heraus, dass er zwecks Abschiebung bereits zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, aber untergetaucht war, weshalb sein Verfahren abgetrennt wurde. Gegen ihn wird ein Haftbefehl erlassen.

Auf Diebestour durch Weil der Stadt

Laut der Anklage waren die beiden Männer auf Diebestour in Weil der Stadt. Zunächst ließen sie in einem Bekleidungsladen T-Shirts mitgehen, zuvor hatten sie die angebrachten Sicherungsetiketten mit einer Zange entfernt. Dann schlugen sie auch noch in einem Schuhgeschäft zu und rissen sich dort mehrere Paar Sportschuhe unter den Nagel. Dass die Langfinger zugeschlagen hatten, war einer Verkäuferin aufgefallen, sie hatte nach der Anprobe die leeren Schuhkartons vorgefunden.

Als sie dann mitbekommen hatte, dass die beiden Männer ein weiteres Geschäft in direkter Nähe betraten, alarmierte sie umgehend die Polizei. Und gerade als die zwei Männer den Laden wieder verließen, tauchten auch die Beamten auf. Den inzwischen untergetauchten Mann konnten die Polizisten noch an Ort und Stelle dingfest machen. Den 30-Jährigen griffen sie wenig später in dessen Wohnung in Simmozheim auf. Dieser war 2015 aus Algerien nach Deutschland gekommen und stand noch im selben Jahr erstmals wegen Betrugs vor Gericht.

Später kam noch eine Verurteilung wegen versuchten Diebstahls dazu. Gegenwärtig sitzt der 30-Jährige, dem ebenfalls eine Abschiebung bevorsteht, in der Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Lörrach ein und muss sich in Kürze wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels verantworten. Vor Gericht beteuerte der zuletzt in Asperg lebende Mann auch nach Sichtung der Bilder aus der Überwachungskamera seine Unschuld und erklärte über den Dolmetscher, dass er ein „Jedermannsgesicht“ habe. Dann wollte er auf den Bildern einen Bekannten aus Tunesien erkannt haben, dessen Name war ihm aber nicht bekannt.

Ein „Jedermannsgesicht“

Für mehr Klarheit konnten auch die beiden geladenen Verkäuferinnen nicht sorgen – diese waren sich nicht hundertprozentig sicher, ob es sich bei dem Angeklagten auch um den Ladendieb von damals handelte. Nachdem der Mann die kurze Unterredung mit dem Anwalt – dieser war übrigens „umsonst“ aus Karlsruhe angereist, denn das Gericht ließ ihn nicht als Pflichtverteidiger zu – trotz des richterlichen Hinweises auf die Gefahr einer höheren Strafe nicht nutzte, um die Tat einzuräumen, regte das Gericht die Hinzuziehung eines Sachverständigen an. „Wenn Sie es waren, dann wird dieser leichtes Spiel haben – die Bilder sind klar“, war die Richterin überzeugt.