Die Polizei findet entsprechende Bilder auf dem Laptop.

Leonberg - Der Mann auf der Anklagebank des Leonberger Amtsgerichts ist 2013 aus dem Iran nach Deutschland gekommen, er ist studierter Maschinenbau-Ingenieur und hat eine feste Anstellung bei einer Firma in Rutesheim. Er muss sich wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder verantworten, denn bei einer Hausdurchsuchung im Mai vergangenen Jahres fand die Polizei zehn solcher Fotos auf einem seiner Laptops. Der 34-Jährige räumte unumwunden ein, dass er ab und zu Pornos gucke, aber nicht mit minderjährigen Darstellern. „An so etwas habe ich noch nie Interesse gehabt“, beschwört der sichtbar aufgeregte Angeklagte.

 

Erst zeigt er die Ex an

Er hatte auch eine Idee, wie die Bilder auf seinen Laptop gekommen sein könnten. „Ich habe über das Internet eine Frau aus Venezuela kennengelernt“, erzählte er. Er habe sich mit ihr getroffen und gedacht, zwischen ihnen beiden könnte eine Beziehung entstehen. „Ab und zu habe ich ihr Geld geliehen“, führte der 34-Jährige weiter aus. Als er Ende 2017 von der Frau 200 Euro zurückgefordert habe, die er ihr geliehen hatte, sei es zum Streit zwischen beiden gekommen. „Ich habe ihr mit der Polizei gedroht, wenn sie mir das Geld nicht zurückgibt. Darauf hat sie gesagt, dann sorge sie dafür, dass man Kinderpornos auf meinem Laptop findet“, erzählte er vor Gericht. Nachdem er die Venezolanerin dennoch wegen Betrugs angezeigt hatte, durchsuchte die Polizei im Mai 2018 seine Wohnung und nahm drei Laptops und drei Handys mit. Auf einem der Laptops, den die Ex-Freundin ab und zu benutzt hatte, stießen die Beamten auf die kinder- und jugendpornografischen Bilder.

„Ungewöhnliche Aspekte“

Richter Thomas Krüger fand die Erklärung des Angeklagten nicht völlig abwegig. „Es gibt einige ungewöhnliche Aspekte in diesem Fall“, befand er. So sei es zum einen erstaunlich, dass man nur zehn Fotos auf dem Laptop gefunden habe und nicht wie sonst üblich mehrere tausend. Zum anderen wunderte er sich, dass als letztes Zugriffsdatum bei zwei Bildern Daten vom Juni beziehungsweise August 2018 vermerkt waren – Zeitpunkte also, an denen der Laptop nicht mehr im Besitz des Angeklagten war.

Eine Kriminalkommissarin der Polizeidirektion Böblingen bestätigte die Aussage. Sie erinnerte sich, dass die Frau ihre Anzeige wegen der kinder- und jugendpornografischen Bilder erst gemacht hatte, als sie wegen der Betrugsanzeige des Angeklagten als Zeugin vernommen worden sei. Zudem erklärte sie, dass man sich auf die Zugriffsdaten nicht zu 100 Prozent verlassen könne. Ungewöhnlich sei auch gewesen, dass mehrere Bilder offenbar nur ein einziges Mal angeschaut worden seien, wie sich aus einer Auswertung über die Zugriffshäufigkeiten ergab.

Richter Krüger wollte den Angeklagten nicht freisprechen, da die Bilder auf seinem Laptop gefunden worden seien. Er schlug jedoch vor, das Verfahren gegen die Zahlung von 500 Euro an das Hospiz Leonberg einzustellen. Damit waren sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger des 34-Jährigen einverstanden. Zudem erhält dieser seine drei Laptops und die drei Handys von der Polizei zurück.