Die 50-Jährige steht wegen falscher eidesstattlicher Versicherung vor Gericht.

Leonberg - Eine Immobilienmaklerin aus dem Altkreis hatte während eines Insolvenzverfahrens gegenüber einer Gerichtsvollzieherin falsche Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen gemacht und mehrere Bankkonten verschwiegen. Jetzt muss sich die 50-Jährige am Leonberger Amtsgericht wegen falscher eidesstattlicher Versicherung verantworten.

 

Die Verhandlung begann mit einem Antrag des Verteidigers. Dieser hatte noch vor der Verlesung der Anklageschrift gefordert, die Öffentlichkeit auszuschließen und verwies darauf, dass in dem Prozess „höchst persönliche Dinge“ seiner Mandantin diskutiert würden. Die Amtsrichterin Sandra De Falco wies den Antrag zurück. „Es ist nicht davon auszugehen, dass das Persönlichkeitsrecht der Angeklagten verletzt wird“, lautete ihre Erklärung.

Die Immobilienmaklerin aus dem Altkreis saß wegen falscher eidesstattlicher Versicherung auf der Anklagebank. Die Frau hatte im März 2016 – damals ging es um eine Insolvenz ihrer früheren Firma – im Gespräch mit einer Gerichtsvollzieherin am Amtsgericht Angaben zu ihren Einkommensverhältnissen gemacht. Dabei verheimlichte sie aber mehrere Bankkonten, deren Inhaberin sie war und verneinte auch die Frage, ob sie außerdem als Verfügungsberechtigte eingetragen ist. Tatsächlich aber war sie berechtigt, über die Konten ihrer Eltern, ihres Sohnes sowie eines Familienfreundes zu verfügen.

„Hier sitzt keine Kriminelle“

Die 50-Jährige behauptete, dass sie es schlichtweg vergessen hatte, die Konten zu nennen, handelte es sich doch um ein Leasing- und Darlehenskonto. Und auch ein altes Firmenkonto, auf dem sich damals 30 Euro befanden, hatte sie nicht mehr auf dem Schirm. Weiterhin habe sie es nicht gewusst, dass sie von ihren Eltern als Verfügungsberechtigte eingetragen worden sei, erklärte die Frau.

Dann erinnerte sie sich an ein Gespräch mit ihnen bezüglich der Bevollmächtigung über das Konto des Familienfreundes, auf dem mehrere Zehntausend Euro aus einem Hausverkauf waren. „Das war aber nur für den Notfall, falls meine Eltern nicht mehr über das Konto verfügen sollten“, sagte sie.

In die gleiche Kerbe schlug auch ihr Anwalt: „Die Verfügungsberechtigungen haben nichts mit den Verbindlichkeiten der Angeklagten zu tun, sie darf ohnehin nicht an diese Konten ran“, sagte dieser und betonte, dass hier keine „Kriminelle auf der Anklagebank sitzt, die mehrere hunderttausend Euro verschwiegen hat“. Auch wenn er das Plädoyer nicht vorwegnehmen wollte, so rechnete er doch mit einem Freispruch für seine Mandantin.

Es geht um 30 Euro

Richterin De Falco sah den Tatbestand aber erfüllt – auch wenn lediglich 30 Euro im Raum standen. Und auch was die Verfügungsberechtigungen anging, teilte sie die Auffassung des Staatsanwalts und monierte, dass die Frau bei der Frage der Gerichtsvollzieherin gelogen hatte. „Bekannt sind aber auch Konstellationen, da geben sich Strohmänner als Kontoinhaber aus, und man selbst lässt sich als Verfügungsberechtigter eintragen und hat dann Zugriff auf das Geld“, erklärte sie.

Immerhin: Auch wenn nicht endgültig geklärt werden sollte, wie hoch das derzeitige Einkommen der Angeklagten war – sie ist an mehreren Firmen ihres Ehemanns beteiligt, wusste aber offenbar nicht genau in welcher Form – ließ die Amtsrichterin durchblicken, dass bei einer Verurteilung die im Strafbefehl festgelegten 120 Tagessätze nach unten korrigiert würden. Damit würde auch das polizeiliche Führungszeugnis der Angeklagten frei von Eintragungen bleiben und sie nicht als vorbestraft gelten – ein Strafmaß, das auch der Anwalt hilfsweise ins Spiel gebracht hatte.

Dennoch regte dieser am Ende an, sowohl die ermittelnde Polizeibeamtin, die offenbar keine Ladung bekommen hatte und nicht am Gericht erschienen war, als auch die Gerichtsvollzieherin, vernehmen zu lassen. Und damit wurde der Prozess vertagt. Bis zur Fortsetzung möchte die Angeklagte übrigens auch eine ergänzende E-Mail mit weiteren Bankkonten finden, die sie damals an die Gerichtsvollzieherin geschickt haben wollte.