Eine Immobilienkauffrau steht wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht.

Leonberg - Die Geschehnisse rund um einen Anhörungsbogen, der Teil eines Bußgeldverfahrens ist, beschäftigt derzeit das Leonberger Amtsgericht. Eine 37-jährige Immobilienmaklerin ist wegen falscher Verdächtigung angeklagt. Sie soll im vergangenen September einen Anhörungsbogen des Landratsamtes Ludwigsburg falsch ausgefüllt haben. Ein BMW, der auf Ihre Firma zugelassen ist, wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 Kilometern geblitzt. In dem Auskunftsbogen soll sie fälschlicherweise eine ehemalige Praktikantin als Fahrerin angegeben haben.

 

Das bestreitet die 37-Jährige vehement. „Ich habe das Formular nicht ausgefüllt und nicht unterschrieben, ich würde niemals jemanden fälschlich bezichtigen“, betonte die Angeklagte. Das Formular sei zur fraglichen Zeit an die Firma geschickt worden, eine Sekretärin habe es dann per Rundmail an alle Mitarbeiter weitergeleitet. „Ich war zu der Zeit im Urlaub und habe von dem Vorgang erst gar nichts mitgekriegt“, erklärte sie.

„Den Verstoß zugegeben“

Erst später habe sie nachermittelt und festgestellt, dass es ihr Auto war und das Foto ungefähr zu ihr passen könnte. „Ich habe dann ein entsprechendes Formular ausgefüllt und den Verstoß zugegeben“, führte die Frau weiter aus. Sie sei der Meinung gewesen, sie habe eine Geldstrafe und ein Fahrverbot bekommen. Sie vermute, den Anhörungsbogen mit dem Namen der Praktikantin habe diese selbst ausgefüllt.

Dies räumte die Praktikantin, die inzwischen in der Immobilienfirma arbeitet, im Zeugenstand auch ein: „Ich bin gefahren, geblitzt worden und habe auch einen entsprechenden Bogen ausgefüllt“, erklärte sie vor Gericht. Einen Bußgeldbescheid habe sie jedoch nie erhalten. Die Angeklagte, die jetzt ihre Chefin sei, habe sie auch nicht dazu aufgefordert, den Verstoß auf sich zu nehmen und den Bogen entsprechend auszufüllen.

Ein Polizist erklärte im Zeugenstand, beim Landratsamt Ludwigsburg seien zwei ausgefüllte Anhörungsbögen eingegangen: In einem stehe, der Fahrer habe nicht ermittelt werden können, im anderen, dass die ehemalige Praktikantin gefahren sei. Daraufhin habe das Landratsamt Anzeige wegen falscher Verdächtigung gestellt. Ein Bogen mit den Daten der Angeklagten sei bei der Bußgeldbehörde niemals eingegangen.

Nachdem es die Angeklagte abgelehnt hatte, einer Einstellung des Verfahrens gegen eine hohe Geldbuße von 5000 Euro zuzustimmen, setzte Richter Thomas Krüger das Verfahren aus. Jetzt soll das Gutachten eines Schriftsachverständigen Klarheit in die Umstände rund um den ominösen Anhörungsbogen bringen.