53-Jähriger muss wegen Polizistenbeleidigung 2000 Euro Strafe bezahlen.

Leonberg/Renningen - 2000 Euro als Geldstrafe hat der Angeklagte für eine angebliche Beleidigung von vier Polizisten beim diesjährigen Leonberger Pferdemarkt und der damit stets einhergehenden Alkoholisierung schlichtweg als zu viel empfunden. Doch genau diesen Betrag forderte die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl von dem gelernten Maschinenbautechniker, der im Februar in angetrunkenem Zustand „Verpisst euch, ihr Scheißbullen“ zu den Beamten gesagt haben soll. Dagegen legte der 53-jährige Renninger Einspruch ein, sodass sein Fall vor dem Amtsgericht Leonberg verhandelt wurde.

 

Was passierte beim Pferdemarkt?

Er erklärte, er habe gegen 21.30 Uhr gesehen, wie vier bis fünf Polizisten „in paramilitärischen Uniformen“ einigen jungen Männern massiv Gewalt angetan hätten. Als er dies mit seinem Smartphone habe fotografieren wollen, habe ihm ein Polizist das Handy weggenommen und gesagt, es sei strafbar, bei Polizeieinsätzen zu fotografieren oder zu filmen. Als er zurück zu seiner Freundin gegangen sei, habe ihm diese gesagt, die Polizei dürfe ihm aber nicht das Handy abnehmen. Also sei er zurück zu dem Polizisten gegangen, der ihn „in Rage“ angeschrien und seinen Code gefordert habe. Völlig eingeschüchtert habe er dem Beamten die Zahlenreihe genannt, worauf dieser das Foto löschte und ihm sein Smartphone zurückgab.

Gegen Platzverbot verstoßen?

Er habe im Weggehen „Scheißbullen, verpisst euch“ gesagt – allerdings in einer solchen Entfernung, dass er nicht geglaubt habe, dass die Polizisten es hören würden. Diese seien ihm jedoch hinterhergeeilt und hätten versucht, ihn zu Boden zu bringen. Als ihnen das nicht gelungen sei, hätten sie ihm Handschellen angelegt und mit auf die Wache zur Alkoholkontrolle genommen. Dort hätten sie ihm ein Platzverbot für den Marktplatz ausgesprochen.

Er habe sich anschließend im Glashouse mit einigen Freunden treffen wollen. In der Grabenstraße habe ihn ein Polizist angesprochen und gefragt, was er denn „schon wieder“ hier mache. „Für mich gehört die Grabenstraße noch nicht zum Marktplatz, von daher war ich mir keiner Schuld bewusst“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Er sei dann aber um des lieben Friedens willen nach Hause gegangen und habe nach ein paar Wochen einen Bußgeldbescheid wegen des Platzverbotes bekommen, den er auch bezahlt habe. „Als dann aber auch noch der Strafbefehl mit 2000 Euro kam, war mir das zu viel“, sagte der Renninger, der die Beleidigung einräumte und sich bei den Polizisten bei einem Verhör auch schon entschuldigt hatte.

Bilder wie aus Hongkong?

Wie er denn darauf komme, dass er sich in einen Polizeieinsatz einfach einmischen dürfe, fragte Amtsrichter Thomas Krüger den Angeklagten. „Weil mich die Situation an Bilder erinnerte, die wir gerade aus Hongkong zu sehen bekommen“, erwiderte der 53-Jährige. „Wenn jeder sich in einen Polizeieinsatz einmischen dürfte, könnten wir den Laden hier zumachen“, hielt ihm die Staatsanwältin entgegen.

Als Richter Krüger dem Angeklagten erklärte, dass die Geldstrafe von 2000 Euro bei seinem Gehalt eigentlich sogar zu niedrig angesetzt sei, erklärte sich der Mann bereit, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Er entschuldigte sich ein weiteres Mal – sogar per Handschlag – bei den Polizisten, die vor dem Sitzungssaal als potenzielle Zeugen gewartet hatten. Diese nahmen die Entschuldigung an, und einer sagte: „Ich hoffe, beim nächsten Pferdemarkt verhalten Sie sich besser.“ Diese Hoffnung wird sich erfüllen: „Beim nächsten Pferdemarkt werde ich nicht zugegen sein“, antwortete der 53-Jährige.