Ein verspäteter Bus oder Armut lässt das Amtsgericht als Begründung nicht gelten, zeigt aber Milde.

Leonberg - Kein Ticket, aber trotzdem Bus und Bahn nehmen – das Schwarzfahren ist in Deutschland eine Straftat und wird mit 60 Euro geahndet. Manchmal landen die Fälle aber auch vor dem Amtsgericht Leonberg.

 

Es war eine unangenehme Situation, in der die 20-jährige Angeklagte im Februar 2018 geraten war: Da ihr Bus aus Flacht ein paar Minuten verspätet war, hatte sie keine Zeit mehr, eine Fahrkarte für die S-Bahn zu lösen. „Ich hatte gehofft, dies an der nächsten Station nachholen zu können“, erklärte die junge Frau vor dem Amtsgericht Leonberg. Doch zwei Kontrolleure erwischten sie. Daher musste sich die 20-Jährige wegen „Erschleichens von Leistungen“ vor Gericht verantworten. Das Problem dabei: Die 20-Jährige war keine Ersttäterin, sondern wurde auf dem Rückweg von gemeinnütziger Arbeit erwischt, zu der sie wegen Schwarzfahrens wenige Monate zuvor verurteilt worden war.

Da die Angeklagte jedoch die 60 Euro Strafe bezahlt hatte und zudem glänzende Noten bei ihrer Ausbildung als Heilerziehungspflegerin aufwies, waren Gericht und Staatsanwaltschaft bereit, den Prozess gegen eine Zahlung von 150 Euro an das Seehaus in Leonberg einzustellen. Die 20-Jährige hat beste Chancen, nach dem Ende ihrer Ausbildung übernommen zu werden. Dafür braucht sie jedoch ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis. Ein weiterer Eintrag bleibt ihr damit erspart.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

40 Stunden gemeinnützige Arbeit muss dagegen ein 19-Jähriger leisten. Er lebt mit seinem herzkranken Vater und zwei Geschwistern in Deutschland, die Mutter in Italien. „Sie fehlt der Familie, die von Hartz IV lebt, als ordnende Hand sehr“, erklärte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Seit 2017 arbeitet er bei Atrio in Leonberg, wo er für Montagearbeiten 126 Euro pro Monat verdient.

Im Januar und Februar war er viermal ohne Fahrschein in der S-Bahn zwischen Leonberg und seinem Wohnort Weil der Stadt erwischt worden. „Mir war klar, dass ich ohne Fahrschein nicht hätte fahren dürfen, aber ich hatte damals kein Geld und wusste nicht, dass ich Fahrkosten von Atrio ersetzt bekomme“, erklärte der 19-Jährige. Inzwischen habe er ein Zeitticket. Wegen seines Geständnisses und des geringen Schadens von 11,60 Euro verhängte das Gericht 40 Arbeitsstunden nach dem Jugendstrafrecht. Der Staatsanwalt hatte wegen der vier Vorstrafen des Angeklagten 50 Arbeitsstunden gefordert, ihm allerdings eine „gewisse Reifeverzögerung“ attestiert.

Dankbar für sein mildes Urteil hat sich ein 20-jähriger Italiener vor dem Amtsgericht Leonberg gezeigt. „In Deutschland gibt man jungen Menschen eine Chance. Ich habe meine Fehler verstanden und will jetzt alle meine Probleme lösen“, erklärte der junge Mann, der wegen Schwarzfahrens in neun Fällen vom Amtsgericht Leonberg zu einer Jugendstrafe von 600 Euro verurteilt worden war.

600 Euro Strafe als zweite Chance

Der 20-Jährige berichtete, er und seine fünf Geschwister seien in Italien fast verhungert, obwohl ihr Vater eine Arbeit hatte. Einen Schulabschluss habe er nicht, da er mit seiner Mutter und einer Schwester 2014 nach Deutschland gekommen sei – ein Jahr bevor sein Schulabschluss anstand. In den vergangenen Jahren habe er Deutschkurse besucht. Seit Mitte November arbeite er in einem Lebensmittelmarkt und bekomme dafür zehn bis zwölf Euro pro Stunde. Das Geld gebe er an seine Eltern.

Der Angeklagte räumte unumwunden ein, dass er 2017 und 2018 neunmal ohne Fahrschein mit der S-Bahn gefahren sei. „In Italien habe ich das auch gemacht, bin aber nie ertappt worden“, ließ er durch seine Dolmetscherin übersetzen. Er wisse, dass er damit einen Fehler gemacht habe.