Der Prozess gegen einen 50-Jährigen, der eine E-Mail gefälscht haben soll, wird aber eingestellt.

Leonberg - Wollte der Inhaber einer Leonberger Elektronikfirma auf simple Weise den Einkauf von 80 Drohnen rückgängig machen? Das zumindest behauptete der Mitarbeiter einer Firma in Nordrhein-Westfalen, bei der der 50-Jährige die Drohnen zweifelsfrei einmal bestellt hatte. Offenbar hat er den Kauf jedoch irgendwann bereut, denn zweimal versuchte er, diesen wieder rückgängig zu machen. Vor dem Leonberger Amtsgericht kam es zum Streit um eine E-Mail, in der der Mitarbeiter der Firma aus Nordrhein-Westfalen angeblich sein Okay zur Rückabwicklung des Kaufs gab. Der Mitarbeiter behauptete, eine solche Mail nie geschrieben zu haben und erstattete Anzeige gegen den 50-Jährigen, der sich daher wegen Fälschung beweiserheblicher Daten vor dem Leonberger Amtsgericht angeklagt sah.

 

Wurde die Mail manipuliert?

Der 50-Jährige wollte zu dem Tatvorwurf nichts sagen und hatte im Vorfeld über seinen Verteidiger ausrichten lassen, er habe keine Mail manipuliert. Der Firmenmitarbeiter aus Nordrhein-Westfalen belastete den Leonberger jedoch schwer: Er selbst habe die Mail mit dem Wortlaut „Hier noch mal die schriftliche Bestätigung für die Rückabwicklung des Kaufvertrags, Du erhältst eine Gutschrift“ nicht verfasst. Er vermutete, der Angeklagte habe eine andere Mail von ihm, in der es um Retouren ging, manipuliert.

„Ich schreibe in meinen Mails du stets klein, in der Mail hatte das Wort jedoch ein großes D“, untermauerte der 54-Jährige seinen Fälschungsverdacht. Der Verteidiger des Angeklagten erklärte, es sei nicht zu beweisen, dass die Mail gefälscht sei. Zudem hätten mehrere Personen Zugriff auf den PC des Angeklagten gehabt. Amtsrichter Thomas Krüger war ebenfalls der Ansicht, dass sich eine Fälschung nur durch ein aufwendiges technisches Sachverständigengutachten nachweisen lasse, was angesichts des Tatvorwurfs unangemessen sei. Er stellte das Verfahren gegen den 50-Jährigen ein, der den Gerichtssaal erleichtert verließ.