Eine 43-jährige Frau aus Weil der Stadt muss wegen Urkundenfälschung eine hohe Geldstrafe zahlen.

Leonberg - Mit den Vorgängen rund um die Finanzierung einer Immobilie im sächsischen Plauen hat sich das Amtsgericht Leonberg kürzlich befassen müssen. Eine Immobilienmaklerin aus Weil der Stadt war wegen Urkundenfälschung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, im Jahr 2015 eine Umsatzanzeige manipuliert zu haben, um von einer Bank in Nürnberg ein Darlehen über 250 000 Euro zum Kauf einer Immobilie in Plauen zu erhalten.

 

Diese hatte von ihr einen Nachweis über einen Umsatz von mindestens 100 000 Euro gefordert. Zu diesem Zweck habe die Angeklagte ihren Namen auf dem Online-Kontoauszug einer anderen Frau, auf dem 115 000 Euro überwiesen wurden, eingetragen. Zudem habe sie sich vom Empfänger des Geldes, einem Komplizen, schriftlich bestätigen lassen, dass das Geld angekommen sei. Diese beiden Schreiben habe sie an die Bank per Mail geschickt, die ihr das gewünschte Darlehen daraufhin gewährte.

Die Bank getäuscht

Über ihren Verteidiger räumte die 43-Jährige ein, dass sie die Bank über ihre Bonität getäuscht habe, da sie die 100 000 Euro damals nicht gehabt habe. „Sie wollte aber niemals der Bank einen Schaden zufügen“, führte der Anwalt weiter aus. Geplant sei vielmehr gewesen, die Immobilie zu kaufen und nach einer Sanierung zu vermieten. Die vereinbarten Raten von 600 Euro monatlich wären selbst dann kein Problem gewesen, wenn die Wohnungen mehrere Monate nicht vermietet worden wären, da das Grundstück einen hohen Wert gehabt hätte.

Zudem habe der Vogtlandkreis angekündigt, das Gebäude für zehn Jahre für die Unterbringung von Flüchtlingen anzumieten. Aber auch auf dem freien Markt wären die notwendigen Mieteinnahmen zu erzielen gewesen. Zum Verhängnis sei zum einen geworden, dass die Sanierung sehr viel teurer ausgefallen sei als geplant, da unter anderem das komplette Trinkwassersystem aus hygienischen Gründen erneuert werden musste. Zum anderen habe es mehrere Einbrüche auf der nicht verschlossenen Baustelle gegeben, bei der Türen, Fenster, Fliesen und Badarmaturen gestohlen worden seien, was keine Versicherung gezahlt habe. Der Anwalt wies darauf hin, dass zwei Verfahren wegen Betruges zum Nachteil der Bank und der Handwerker von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden.

„Hohe kriminelle Energie“

Auch wenn kein Schaden entstanden sei, bleibe die Veränderung des Kontoauszugs eine Urkundenfälschung, erklärte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer, in dem sie eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldbuße von 3000 Euro „als Denkzettel“ für die Immobilienmaklerin forderte. „Die Tat liegt zwar schon vier Jahre zurück, zeugt angesichts der Summen aber von einer hohen kriminellen Energie“, meinte die Anklagevertreterin.

Der Verteidiger erklärte, die 43-Jährige habe die Tat eingeräumt und spüre die finanziellen Folgen bei sich bis heute. Diese dürften sich noch weiter verschlimmern, denn Amtsrichter Thomas Krüger verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 10 500 Euro. Wegen ihrer Einsicht sei eine Freiheitsstrafe nicht nötig gewesen, erläuterte er.