Trotz zahlreicher Vorstrafen kommt ein 38-jähriger Mann mit einer Bewährungsstrafe davon.

Leonberg - Ein 38-jähriger Serbe hat vor dem Amtsgericht für seine Leichtgläubigkeit teuer bezahlen müssen. Richter Thomas Krüger verurteilte den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe. Die Anklage hatte dem gelernten Estrichleger vorgeworfen, seit Jahren ohne gültigen Führerschein verschiedene Lastwagen gefahren zu haben. Bei zwei Polizeikontrollen im August vergangenen Jahres auf der B 295 bei Weil der Stadt und im Dezember in Rheinfelden habe er einen gefälschten slowenischen Führerschein vorgezeigt.

 

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht. Er habe aber nicht gewusst, dass der Führerschein gefälscht gewesen sei. „Ein Handwerker, mit dem ich auf einer Baustelle zusammengearbeitet habe, hat mir erzählt, dass man einen slowenischen Führerschein bestellen kann“, führte der Mann weiter aus. Für den Führerschein habe er 2400 Euro bezahlt, dieser sei dann mit dem Bus nach Deutschland gebracht worden. „Wenn ich gewusst hätte, dass der Führerschein gefälscht wäre, hätte ich ihn nicht benutzt“, beteuerte der Mann, der 1999 vor dem Krieg in Jugoslawien geflohen war.

„Ich bin reingelegt worden“

„Mit dem slowenischen Führerschein bin ich reingelegt worden“, ärgerte sich der 38-Jährige. „Auf dem Balkan kann man mit Geld viel beschleunigen, um an einen Führerschein zu kommen.“ Auch die Polizisten hatten die Fälschung nicht sofort erkannt. „Der Führerschein sah auf Anhieb gut aus“, räumte ein Beamter als Zeuge vor Gericht ein, der den Angeklagten bei einer Schwerpunktkontrolle für Lastwagen auf einen Parkplatz dirigiert hatte. Bei genauerem Hinsehen seien ihm jedoch ein paar Details an dem Dokument merkwürdig vorgekommen. Dass es sich um eine Fälschung handelte, sei jedoch erst durch eine Anfrage des Kraftfahrtbundesamtes nach Slowenien herausgekommen.

Entzogen wurde dem Angeklagten der Führerschein erst einige Monate später in Rheinfelden, als er mit seinem Lastwagen die Zufahrt zu einem Wohngebiet versperrte. Ein Polizeibeamter kontrollierte den Führerschein des Angeklagten routinemäßig. Als er seinen Bericht schrieb, stellte er fest, dass der gefälschte slowenische Führerschein eingezogen werden sollte. Einen Tag später beschlagnahmte er diesen.

Das Urteil

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte, dass der Angeklagte hätte erkennen können, dass ein bestellter Führerschein nicht echt sein konnte. Angesichts von neun Vorstrafen beantragte sie, den Mann zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung zu verurteilen und eine Führerscheinsperre von einem Jahr zu verhängen.

Richter Krüger zeigte mit dem zweifachen Vater jedoch Milde und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten. Zudem kann er erst nach einem Jahr wieder einen neuen Führerschein beantragen und muss 1200 Euro an das Hospiz Leonberg bezahlen. „Es hätte sich für sie aufdrängen müssen, dass man einen slowenischen Führerschein nicht einfach bestellen kann, ohne jemals in dem Land gewohnt und eine Prüfung abgelegt zu haben“, begründete er sein Urteil. Er berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass dessen Vorstrafen schon mehrere Jahre zurücklagen und er die Tat gestanden hatte.